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Ordnung

Coronaschutz: OSD beendet Disko-Treiben an der Königsallee

29 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung am Mittwoch, 27. Mai


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

29 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung registrierte der städtische Ordnungs- und Servicedienst (OSD) am Mittwoch, 27. Mai. In der OSD-Leitstelle gingen in dieser Zeit 56 Anrufe ein. Die Gesamtzahl der zum Thema Corona in der Leitstelle eingegangenen Anrufe seit dem 18. März stieg auf 7.103.

Grundsätzlich vermerkte der OSD an diesem Tag erfreulich wenige Meldungen beziehungsweise Feststellungen betreffend der Umsetzung der Coronaschutzverordnung. Unter den Einsätzen gab es jedoch mehrere besonders auffällige Verstöße:

In einer unzulässig betriebenen Diskothek auf der Königsallee wurde die Gewerbestreife des OSD am frühen Donnerstagmorgen, 28. Mai, kurz nach Mitternacht durch die Polizei um fachliche Unterstützung gebeten. In den Räumen des Betriebes wurden durch die Polizei zuvor nebst Inhaber rund 40 Menschen angetroffen, die sich in keiner Weise um die Einhaltung der Bestimmungen der Coronaschutzverordnung oder des Nichtraucherschutzgesetzes kümmerten. Es wurden von keinem der Anwesenden die geforderten Abstände eingehalten, noch wurden wie vorgeschrieben Mund-Nase-Bedeckungen getragen. Der Inhaber zeigte sich völlig uneinsichtig und rechtfertigte das Verhalten damit, dass in seiner Diskothek eine private Party steige, bei der ein Werbefilm gedreht werden sollte. Nach seiner Aussage sollten sowohl der Kameramann sowie einige weitere Gäste gleich zu Beginn der Kontrolle der Polizei geflüchtet sein. Nach dem OSD vorliegenden Informationen veranstaltet der Betrieb jeden Mittwoch ab 19 Uhr eine so genannte "Afterwork-Party", ganz offensichtlich auch am gestrigen Mittwoch. Gegen die Beteiligten wurden durch die Polizei als zuerst zugreifende Stelle Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen festgestellter Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung eingeleitet.

Parallel zu diesem Einsatz stellte ein weiteres Einsatzteam des OSD an der Kölner Straße in Höhe des Worringer Platzes verdächtiges Verhalten von Kunden einer dort ansässigen Gaststätte vor deren Eingang fest. Durch die ohne Abstand vor dem Betrieb verweilenden Gäste wurde den Einsatzkräften der Zutritt zur Gaststätte erschwert. Nicht ohne Grund, wie sich später herausstellte. Denn innerhalb der räumlich überschaubaren Gaststätte befanden sich 25 Menschen, die sich weder an die geforderten Abstände, noch an weitere Vorschriften der Coronaschutzverordnung hielten. Ganz offenbar hat das Streifenteam die anwesenden Gäste bei illegalen Geschäften unterbrochen. Ein Gast rannte, als die OSD-Mitarbeiter auftauchten, sofort zur Toilette und spülte weißes Pulver in die Kanalisation. Weitere Menschen wurden beim Glücksspiel um erhebliche Bargeldsummen erwischt, die sich zunächst auf einem Tisch befanden und sofort zusammengerafft wurden.

Im Zuge der Kontrolle, zwischenzeitlich wurde die Polizei zur Unterstützung angefordert, nahmen die Dienstkräfte des OSD innerhalb der Gaststätte auch zwei Koffer wahr, die sich später im Hinterhof des Hauses wiederfanden. In diesen Koffern befand sich neuwertig verpackter Handelsware, wie zum Beispiel Parfüm, Powerbank oder Messer. Da es sich womöglich um Hehlerware handelte, übernahmen die hinzugezogenen Polizisten und stellen die Koffer samt Inhalt sicher. Dessen ungeachtet wurde gegen die Beteiligten  Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen die Coronaschutzverordnung eingeleitet.

Die Abteilung für gewerberechtliche Angelegenheiten des Ordnungsamtes wird sich darüber hinaus in den Folgetagen mit den Verantwortlichen beider Betriebe hinsichtlich des unzulässigen Betriebsgebarens auseinandersetzen.

Einer Gewerbestreife des OSD im Tagdienst fielen am Mittwochnachmittag, 27. Mai, die nicht erlaubten Dreharbeiten eines "Influencers" im Medienhafen auf. Im Zuge des Werbedrehs wurden diverse Requisiten wie etwa ein großes aufgeblasenes Plastiktier und Kleidung unter völliger Ausblendung der Hygienevorschriften der Coronaschutzverordnung unter den Beteiligten getauscht. Von den Mitwirkenden wurden weder die benutzten Requisiten zwischendurch gereinigt, noch ein Mund-Nase-Schutz getragen oder die geforderten Abstände eingehalten. Die Fortsetzung der Dreharbeiten wurde untersagt. Neben Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der festgestellten Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung wurde ein Verfahren wegen der fehlenden Erlaubnis zur Sondernutzung des öffentlichen Raums eingeleitet.  

Außerhalb von Corona  traf ein Streifenteam des OSD am Hauptbahnhof gegen 2 Uhr am frühen Donnerstagmorgen, 28. Mai, zwei 16-jährige Mädchen aus Schwelm und Gelsenkirchen an. Beide gaben an, ihren Zug verpasst zu haben und auf den nächsten Zug zu warten, der allerdings erst um 5 Uhr fahren würde. Da der Bereich des Hauptbahnhofs zumindest für Minderjährige nach dem Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit als so genannter "gefährlicher Ort" einzustufen ist, versuchten die OSD-Mitarbeiter, die Eltern der Mädchen zu erreichen. Im Einvernehmen mit einem Elternteil wurden die beiden Teenager in die sichere Obhut der Jugendschutzstelle gebracht. 

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