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Ordnung

Coronaschutz: OSD deckt erneut Verstöße in der Gastronomie auf


Erstellt:
Redaktion: Baumgarten, Malte Philipp

30 Einsätze im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung des Landes verzeichnete der städtische Ordnungs- und Servicedienst (OSD) am Montag, 29. Juni. Im gleichen Zeitraum erhielt die Leitstelle 35 Anrufe zum Thema. Die Gesamtzahl der seit dem 18. März zum Thema "Corona" in der Leitstelle des OSD eingegangenen Anrufe erhöhte sich auf 8.154.

Der gestrige Montag, 29. Juni, war für den OSD erneut von zahlreichen Kontrollen im Gastronomiebereich geprägt. So unterzogen OSD-Einsatzkräfte ein bereits zuvor negativ aufgefallenes Restaurant in Flingern einer Nachkontrolle. Dabei wurden erneut umfangreiche Mängel festgestellt: Weder für die Kunden noch für die Mitarbeiter standen Desinfektionsmittel bereit, ein Sitzplan war ebenfalls nicht vorhanden. Besucherdatenlisten lagen zwar aus, waren aber unzureichend geführt, da sowohl das Datum als auch die Datenschutzangabe fehlte. Des Weiteren war die Lebensmitteltheke des Restaurants nicht abgedeckt, sodass die Lebensmittel von den Kunden angefasst werden konnten. Der Inhaber kam im Rahmen der Kontrolle ohne Mund-Nasen-Bedeckung auf die OSD-Mitarbeiter zu. Nach intensiver Belehrung wurde der Inhaber schließlich aufgefordert, seinen Betrieb zu schließen und die Mängel zu beseitigen. Auch bei einer weiteren Nachkontrolle fehlte jedoch das erforderliche Desinfektionsmittel. Zudem war die Besucherdatenliste weiterhin fehlerhaft. Die Einsatzkräfte wiesen den Inhaber daher an, die Mängel umgehend zu beseitigen und erst dann den Restaurantbetrieb wiederaufzunehmen. Aufgrund der genannten Verstöße wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Auch in der Altstadt verstieß erneut ein Restaurant gegen die Coronaschutzverordnung. Nachdem eine Beschwerde den OSD erreicht hatte, dass in dem Betrieb die Kontaktdaten der Kunden nicht korrekt aufgenommen werden, wurde das Restaurant einer Kontrolle unterzogen. Zum Zeitpunkt der Kontrolle befanden sich zwölf Gäste im Betrieb, es waren jedoch nur von zwei Gästen die Kontaktdaten aufgenommen worden. Als Grund hierfür gab der Restaurantinhaber an, dass sich ein Teil der Kunden geweigert habe, sich auf die Liste einzutragen. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Datenschutz nicht eingehalten wurde, da die bereits ausgefüllten Listen an Dritte weitergegeben worden waren. Die Einsatzkräfte forderten den Inhaber daher auf, die Kontaktdaten aller anwesenden Gäste umgehend aufzunehmen und belehrten ihn über die Notwendigkeit, den Datenschutz einzuhalten. Weiterhin wiesen sie ihn an, Gäste, die sich nicht an die vorgeschriebenen Hygieneregeln halten wollen, nicht zu bedienen.

Die längste Mängelliste mussten OSD-Mitarbeiter in einem Restaurant in der Carlstadt feststellen. So wurde dort weder im Restaurantbereich noch in den Sanitäranlagen das erforderliche Desinfektionsmittel vorgehalten, die Datenerfassung der Kunden war mangels Datenschutzerklärung nicht vollständig und es fehlte eine Raumskizze. Auch die Mindestabstände zwischen den Tischen und Stühlen wurden im Gastraum nicht eingehalten. Die Tische waren zudem entgegen der Coronaschutzverordnung mit Besteck und Speisekarten eingedeckt. Der Inhaber wurde daraufhin aufgefordert, alle Mängel unverzüglich zu beseitigen. Bis zur Beseitigung wurde der Gastraum seitens des Inhabers geschlossen. Seinen Angaben zufolge würden lediglich Gäste auf der Innenhofterrasse bedient. An der Eingangstür wurde ein Hinweisschild mit der Aufschrift "Ausschließlich nur Terrassenbewirtung" angebracht.

Im Rahmen einer Nachkontrolle nach etwa einer Stunde musste jedoch festgestellt werden, dass die Mängel teilweise noch immer nicht behoben worden waren. Das nun vorgehaltene Desinfektionsmittel war mangels des Inhaltsstoffes Viruzid nicht brauchbar, die Tische im Gastraum sowie auf der Terrasse waren erneut eingedeckt und die Datenerfassung war weiterhin nicht vollständig. Eine Raumskizze war weiterhin nicht angefertigt worden. Darüber hinaus wurden in der Küche des Betriebes weitere Mängel festgestellt.Unter anderem wurden Lebensmittel (Zwiebeln) auf dem Fußboden gelagert. Der im Rahmen der Nachkontrolle anwesende Angestellte wurde aufgefordert, die Mängel unmittelbar zu beseitigen. Aufgrund der zahlreichen Verstöße leiteten die OSD-Einsatzkräfte ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Restaurantinhaber ein.

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