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Gesundheit Soziales

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Der Behindertenrat - neue Satzung, neuer Name, neue Mitglieder


Erstellt:
Redaktion: Buch, Michael

Am 14. Dezember setzt sich die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen, der Behindertenrat der Landeshauptstadt Düsseldorf, neu zusammen. Durch die Novellierung der Satzung und der Geschäftsordnung des Behindertenrates wurde unter anderem die Zusammensetzung des Gremiums neu geregelt. Die Mitglieder werden künftig von den örtlichen Behindertenorganisationen und Vereinen selbstständig benannt. Um möglichst viele Interessenvertretungen über die neue Mitwirkungsmöglichkeit zu informieren, hat der bisherige Behindertenrat bereits im August eine Informationsveranstaltung im Plenarsaal organisiert. Im Behindertenrat sollen Menschen mit Sehbehinderung, Hörbehinderung, geistiger Behinderung, psychischer Behinderung, Körperbehinderung und chronischen Erkrankungen sowie Mehrfachbehinderung vertreten sein.

Der Behindertenrat ist Ansprechpartner für alle Menschen mit Behinderungen. Er trägt dazu bei, dass ihre Interessen in kommunalen Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden. Außerdem fördert er den Inklusionsprozess, indem er auf spezifische Probleme aufmerksam macht und die verantwortlichen Stellen auffordert, Abhilfe zu schaffen. Der Behindertenrat berät auch die politischen Gremien, wie zum Beispiel den Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf, in Fragen zur Inklusion und Barrierefreiheit.

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