Pressedienst Einzelansicht

Soziales

Düsseldorf mietet Unterkunft für Geflüchtete an der Ricarda-Huch-Straße an


Erstellt:
Redaktion: Velten, Falk

Der Ausschuss für Gesundheit und Soziales der Landeshauptstadt Düsseldorf hat in seiner Sitzung am Dienstag, 24. Oktober, der Anmietung des Objektes Ricarda-Huch-Straße 2 zur Unterbringung von bis zu 150 Geflüchteten, Obdachlosen und Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine zugestimmt. Die Mietdauer für das Objekt beträgt zwölf Jahre.

Miriam Koch, Beigeordnete für Kultur und Integration: "Die Unterbringung von Geflüchteten und Kriegsgeflüchteten aus der Ukraine in kurzfristig angemieteten Hotels ist mehr als doppelt so teuer wie die Unterbringung in langfristig angemieteten Gebäuden. Eine Unterbringung innerhalb unserer kommunalen Regelstrukturen ist der haushälterisch nachhaltigere Ansatz."

Seit März 2022 sind in Düsseldorf 9.127 ukrainische Kriegsflüchtlinge gemeldet. Derzeit leben 2.671 Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine in angemieteten Hotels. 236 Kriegsgeflüchtete aus der Ukraine und 2.873 Geflüchtete aus anderen Herkunftsländern leben in städtischen Unterkünften.

Hintergrund
Gemäß dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sind Städte und Gemeinden dazu verpflichtet, Unterkünfte für neu zugewiesen Geflüchtete in ausreichender Zahl bereitzustellen. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, Obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) eine Unterbringung anzubieten. Nicht alle Geflüchteten, bei denen die Unterbringungsverpflichtung gemäß Flüchtlingsaufnahmegesetzt (FlüAG) aufgrund einer Verfestigung des Aufenthaltsstatus endet, finden auf dem Düsseldorfer Wohnungsmarkt unmittelbar eine eigene Wohnung. Aus diesem Grund ist eine konstant hohe Anzahl derzeit Geflüchteter als Unterbringungsfälle nach dem Ordnungsbehördengesetz (OBG) zu verzeichnen.

PDF TXT