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Stadtgrün

Düsseldorf strebt weiter das Label "Stadtgrün naturnah" an

Ein Kataster der Blühwiesen anzulegen und neue zu schaffen, sind Ideen der aktuellen Planungsphase


Erstellt:
Redaktion: Bieker, Manuel

Im September letzten Jahres erhielt die Stadt Düsseldorf die Zusage, sich am Labeling-Verfahren des Bundesprogramms "Stadtgrün naturnah" zu beteiligen. Im Rahmen des Labeling-Verfahrens werden Aktionen und Ideen für die Stärkung von biologischer Vielfalt, beispielsweise die Schaffung von Blühwiesen, mit Bronze, Silber oder Gold bewertet. In Zusammenarbeit mit den bereits heute in Düsseldorf aktiven Vereinen, Initiativen und Organisationen wird das Verfahren in einer lokalen Arbeitsgruppe durch das Garten-, Friedhofs- und Forstamt gesteuert und umgesetzt.

Das Labeling-Verfahren ist ein mehrstufiger Prozess: In einem ersten Schritt erfolgte eine Bestandsaufnahme aller bereits in Düsseldorf umgesetzten Maßnahmen. Diese Erfassung ist abgeschlossen und wird zurzeit mit dem Labelgeber, den "Kommunen für Biologische Vielfalt", ausgewertet. Innerhalb des Jahres 2020 sollten darüber hinaus begleitende Aktionstage und Infostände bei Veranstaltungen des Garten-, Friedhofs- und Forstamtes erfolgen. Dies ist aufgrund der Corona-Pandemie ausgefallen und wird - sofern möglich - innerhalb des Labeling-Zeitraumes, also in den kommenden drei Jahren, nachgeholt.

In der zurzeit laufenden zweiten Phase werden Ideen zur Umsetzung in den Jahren 2020 bis 2023 abgestimmt. Hierzu werden diverse Ideen mit den Teilnehmern der lokalen Arbeitsgruppe sowie innerhalb der Verwaltung entwickelt. Zwei wichtige Bestandteile werden sein, ein Kataster der Blühwiesen zu erstellen sowie weitere Standorte größerer Blühwiesen zu identifizieren und umzusetzen. Vorschläge der Bezirksvertretungen wurden dazu bereits gesammelt.

Zur Anlage von Blühwiesen sind unterschiedliche Vorgehensweisen erprobt. Da viele der städtischen Rasen- und Wiesenflächen bereits eine Vielzahl blühender Pflanzenarten enthalten, bedarf es oft lediglich einer Anreicherung mit wenigen, seltener vorkommenden Arten. Bei sehr artenarmen Standorten kommt auch eine Neuansaat mit Regiosaatgut oder Mahdgutübertragung in Betracht.

Der dritte Schritt legt eine nachhaltige Grünflächenstrategie fest, in der die zentralen Ziele und Grundsätze für die nächsten Jahre in Form eines Leitbildes beschrieben werden. Diese Grünflächenstrategie soll durch einen politischen Beschluss verankert werden.

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