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Stadtgrün

Durchatmen und Krafttanken im Grünen

Schutz von Wald, Wiesen und Tieren auch bei hohem Besucherandrang/Gartenamt appelliert gemeinsam mit Naturschutzverbänden NABU und BUND sowie Naturschutzbeirat der Landeshauptstadt Düsseldorf Verhaltensregeln und Gebote zu respektieren


Erstellt:
Redaktion: Bieker, Manuel

Die Natur begrüßt den Frühling und lädt damit zum Flanieren und Entspannen im Grünen ein. Gerade in diesen Zeiten, die vom Coronavirus geprägt sind, bieten Parkanlagen, Wälder, Friedhöfe sowie Landschafts- und Naturschutzgebiete wunderbare Möglichkeiten, rauszukommen und durchzuatmen.

Spazierengehen, den Hund ausführen, Rad fahren oder joggen ist entweder zu zweit oder zusammen mit Mitgliedern des eigenen Haushaltes weiterhin möglich. Auch wenn die Wege im Wald oder im Naturschutzgebiet zurzeit gut besucht sind, gelten dort die Gebote, den notwendigen, körperlichen Abstand zu wahren und aufeinander Rücksicht zu nehmen.

Um die wertvollen Naturschutzgebiete - die wichtige Rückzugsorte für Pflanzen und wildlebende Tiere sind - zu schützen und zu erhalten, muss man dort auf den gekennzeichneten Wegen bleiben; sie zu verlassen ist verboten. Auch Wiesen dürfen dort - im Gegensatz zu Rasenflächen im Park - nicht betreten oder zum Spielen genutzt werden.

Offenes Feuer und Grillen ist in Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie Wäldern verboten. Hunde dürfen in Naturschutzgebieten nur an der Leine mitgeführt werden. "Auch außerhalb der Naturschutzgebiete muss der Hund jederzeit unter Aufsicht und 'rückrufbar' sein", erläutert Gerd Spiecker, Vorsitzender des Naturschutzbeirates der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie der Kreisjägerschaft Düsseldorf und Mettmann. "Dies ist insbesondere jetzt im Frühjahr während der Brut- und Setzzeit der Tiere - also ungefähr von März bis Juli - wichtig." Denn freilaufende Hunde sind für die Tiere in Feld und Flur, die in dieser Zeit ihre Jungen aufziehen, eine große Gefahr. Daher sollten Besucher auf den Wegen bleiben und Hunde nicht in den Feldern und Wiesen herumstöbern lassen.

Das Gartenamt appelliert gemeinsam mit den Naturschutzverbänden NABU und BUND sowie dem Naturschutzbeirat der Landeshauptstadt Düsseldorf die Verhaltensregeln und Gebote zu respektieren. Dann steht dem Krafttanken auch in den Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie in den Wäldern nichts mehr im Wege.

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