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Jugend

Eingeschränkter Pandemiebetrieb in den Kindertagesstätten und Schulen


Erstellt:
Redaktion: Wotschke, Annemarie

Die Kindertagesstätten und Schulen in Nordrhein-Westfalen bieten vom 11. bis 31. Januar 2021 nur noch einen eingeschränkten Pandemiebetrieb an.

Regelungen für den Bereich Kindertagesstätten

Laut Beschluss der Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW (MKFFI) werden die Kinder ab Montag, 11. Januar, ausschließlich in festen Gruppen betreut. Teiloffene und offene Konzepte, die Spielmöglichkeiten in der gesamten Einrichtung bieten, sind nicht mehr möglich. Durch die Gruppentrennung sollen die Kontakte weiter reduziert werden.

Aufgrunddessen kann es dazu kommen, dass zum Beispiel frühmorgens und am späten Nachmittag die in dieser Zeit nur vereinzelt anwesenden Kinder nicht zu einer Gruppe zusammengefasst werden können. Dies erfordert mehr Personal. Sollten die personellen Ressourcen hierfür nicht ausreichen, können die Kita-Leitungen in Absprache mit ihren Fachbereichsleitungen den wöchentlichen Betreuungsumpfang der Kinder um jeweils zehn Stunden reduzieren. Dies bedeutet zum Beispiel, dass ein Kind mit einem vertraglich vereinbarten wöchentlichem Betreuungsumpfang von 45 Stunden dann nur noch 35 Stunden betreut wird.

Im Gegensatz zum ersten Lockdown wird bei der Aufnahme von Kindern nicht mehr unterschieden zwischen Kindern von sogenannten "systemrelevanten" Eltern und Kindern von Eltern anderere Professionen. Betreut werden können alle Kinder, bei denen Eltern einen Bedarf formulieren. Das Land richtet aber den dringenden Appell an die Eltern, ihre Kinder zuhause zu lassen, sofern dies die berufliche und familiäre Situation zulässt. Ein Nachweis über die Notwendigkeit einer Betreuung muss nicht erbracht werden.

Das Ministerium hat darüber hinaus ein enges Monitoring angekündigt, um die Entwicklung im Blick zu haben und zeitnah nachsteuern zu können, wenn dies erforderlich ist.

Die bestehenden Hygienemaßnahmen werden aufrecht erhalten. Um zusätzliche Hygienemaßnahmen zu unterstützen, sucht das Jugendamt nach Alltagshelferinnen und -helfern. Eine pädagogische Ausbildung ist dabe nicht erforderlich. Bedingung ist die Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses und der Nachweis einer Immunität gegen Masern.

Im Zeitraum bis zu den Osterferien können sich alle Beschäftigten der Kitas bis zu sechsmal freiwillig und kostenlos auf eine Infektion mit Covid 19 testen lassen. Der Zeitpunkt der Testung kann dabei frei gewählt werden.

Den Entscheidungen zum eingeschränkten Pandemiebetrieb in den Kitas waren vorausgegangen mehrere Gespräche zwischen dem MKFFI, den beiden Landesjugendämtern und den Trägern der Kindertageseinrichtungen, zuletzt nach dem Beschluss der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Verlängerung des Lockdowns am 5. Januar 2021.

Regelungen für den Bereich Schulen

Das Ministerium für Schule und Bildung hat für den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen folgende Regelungen ab dem 11. Januar 2021 bekannt gegeben:

Der Präsenzunterricht wird bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt. In allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht ab Montag, 11. Januar 2021, grundsätzlich für alle Jahrgangsstufen als Distanzunterricht erteilt. Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für alle Abschlussklassen.

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder - soweit möglich - zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Um die damit verbundene zusätzliche Belastung der Eltern zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht abzufedern, soll bundesgesetzlich geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.

Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen bieten ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 an, die nach Erklärung Ihrer Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine Kindeswohlgefährdung nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendamt vorliegen könnte. Die Betreuung findet zeitlich im Umfang des regulären Unterrichts- und Ganztags- bzw. Betreuungszeitraums, bei Bedarf auch unabhängig vom Bestehen eines Betreuungsvertrages statt.

Während der Betreuungsangebote in den Schulen findet kein regulärer Unterricht statt. Vielmehr dienen die Betreuungsangebote dazu, jenen Schülerinnen und Schülern, die beim Distanzunterricht im häuslichen Umfeld ohne Betreuung Probleme bekämen, die Erledigung ihrer Aufgaben in der Schule unter Aufsicht zu ermöglichen.

Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens, der eine besondere Betreuung erfordert (z. B. in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung) muss diese in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen sichergestellt werden.

Alle an den öffentlichen Schulen und Ersatzschulen tätigen Personen können sich in der Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum letzten Schultag vor den Osterferien bis zu sechs Mal anlasslos und zu einem frei gewählten Termin auf eine Infektion mit Covid 19 testen lassen. Die Kosten hierfür übernimmt das Land.

Die Elternbeiträge für den Besuch einer Kindertagesstätte für den Monat Januar werden landesweit ausgesetzt. Für die Beiträge zur Offenen Ganztagsschule (OGS) soll parallel verfahren werden. Das Land und die kommunalen Spitzenverbände hatten sich zuvor geeinigt, dass auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichtet werden soll und Land und Kommunen sich die Kosten für die Erstattung hälftig teilen. Turnusmäßig würden am Montag, 11. Januar, die Kita-Beiträge für den Monat Januar abgebucht. Dieser "Zahllauf" wird vorerst ausgesetzt, dass heißt:Zu diesem Zeitpunkt werden keine Abbuchungen von Elternbeiträgen für den Januar 2021 erfolgen.

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