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Wahlen

Kommunalwahl/Integrationsratswahl

Einsicht ins Wählerverzeichnis möglich

Versand der Wahlbenachrichtigungen abgeschlossen/Bereits rund 50.500 Briefwahlanträge eingegangen


Erstellt:
Redaktion: Bieker, Manuel

Der Versand der Wahlbenachrichtigungen zu den Wahlen am 13. September wurde am Wochenende abgeschlossen. Die Wahlberechtigten können von Montag, 24. August, bis Freitag, 28. August, zu den Öffnungszeiten des Amtes für Statistik und Wahlen (Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr und Freitag 8 bis 14 Uhr) die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person oder einer anderen Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Für die Überprüfung der Daten einer anderen Person sind Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann während der oben genannten Auslegungsfrist beim Amt für Statistik und Wahlen Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

Personen, welche keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber glauben, wahlberechtigt zu sein, müssen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie nicht Gefahr laufen wollen, dass sie ihr Wahlrecht nicht ausüben können.

Bereits rund 50.500 Düsseldorfer haben sich für die Briefwahl entschieden (49.000 Kommunalwahlen und 1.500 Integrationsratswahl) und einen Wahlschein beantragt. Der Antrag muss folgende Daten enthalten: Vorname, Nachname, Wohnadresse, Geburtsdatum und gegebenenfalls eine Versandanschrift. Leider mussten bereits über 1.000 Anträge wegen fehlender Angaben, in der Regel das Geburtsdatum, zurückgeschickt werden. Es empfiehlt sich als freiwillige Angabe eine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse auf den Antrag zu schreiben, dann können fehlende Angaben schnell und unkompliziert ergänzt werden. Die Briefwahlunterlagen werden seit dem 18. August versendet.

Wähler, die am 13. September im Wahlraum ihre Stimme abgeben wollen, haben die dann geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Eine Mund-Nasenbedeckung sollte im Wahlraum getragen und ein eigener Kugelschreiber mitgebracht werden.

Für die Durchführung der Wahl sind am Wahltag insgesamt über 4.000 Helfer im Einsatz. Freiwillige können sich beim Amt für Statistik und Wahlen melden (wahlen@duesseldorf.de, Telefon 0211-8993177 oder www.duesseldorf.de/wahlen). Je nach Einsatz und Funktion wird ein Erfrischungsgeld zwischen 30 und 100 Euro gezahlt.

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