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Stadtgrün

Gartenamt muss zehn Robinien fällen

Stadt gibt Fällungen künftig über verschiedenen Kanäle bekannt/Anstehende Baumfällungen im Stadtgebiet werden online über maps.duesseldorf.de angezeigt


Erstellt:
Redaktion: Buch, Michael

Das Gartenamt muss nach städtischen Baumkontrollen 14 Robinien im Stadtgebiet fällen. Sie verteilen sich auf die Grunerstraße (neun Bäume), die Straße Im Rottfeld (ein Baum) und in der Kalkumer Straße (vier Bäume). Die Arbeiten werden in den kommenden Wochen umgesetzt. In der Kalkumer Straße erfolgen die Fällungen in der Nacht, da die Oberleitung der Straßenbahn hierfür abgeschaltet werden muss.

Die Fällungen sind nötig, weil die Bäume nicht mehr stand- und bruchsicher sind und so eine konkrete Gefahr darstellen. Städtische Baumkontrollen hatten ergeben, dass die Bäume Anzeichen von Wurzelstockfäule aufweisen. Ein externes Sachverständigenbüro hat daraufhin Bohrwiderstandsmessungen und Zugversuche an den Robinien durchgeführt. Im Ergebnis müssen die Bäume entfernt werden.

Das Gartenamt muss nach städtischen Baumkontrollen oftmals Bäume fällen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Vorab untersucht das Gartenamt die Bäume auf besetzte Bruthöhlen und Nester. Die Baumkontrollen des Gartenamts laufen ganzjährig. Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Zunahme von Baumkrankheiten rechnet die Stadt damit, dass fortlaufend kranke, geschädigte und abgestorbene Bäume gefällt werden müssen. Das Gartenamt bringt Banderolen vor Ort an den Bäumen an und informiert die jeweilige Bezirksvertretung. Darüber hinaus sind die betroffenen Baumstandorte online unter maps.duesseldorf.de in der Themenkategorie "Baumbestand" zu finden. Fällungen prägender Bäume an besonderen Standorten werden zudem wie bisher über Mitteilungen an die Medien kommuniziert.

Ziel des Gartenamts ist es, gefällte Bäume nachzupflanzen. Das Gartenamt prüft die Nachpflanzungen an den betreffenden Standorten sorgfältig. Bei Straßenbäumen sind sogenannte Umlaufverfahren nötig. Hierbei prüfen die Leitungsträger wie zum Beispiel die Netzgesellschaft, der Stadtentwässerungsbetrieb und die Telekom die Leitungstrassen und ihre Nähe zu den Baumstandorten. Darüber hinaus sind auch notwendige Abstände zu Verkehrsanlagen sowie brandschutztechnische Belange zu beachten.

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