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Ordnung
Kein verkaufsoffener Sonntag in den Stadtteilen Bilk, Unterbilk und Friedrichstadt
Oberverwaltungsgericht Münster hebt Sonntagsöffnung am 5. Dezember 2021 auf
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Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am heutigen Freitag, 3. Dezember, durch einstweilige Anordnung über die Sonntagsöffnung am 5. Dezember 2021 in den Stadtteilen Bilk, Unterbilk und Friedrichstadt entschieden. Es hat festgestellt, dass die Geschäfte in den Stadtteilen Bilk, Unterbilk und Friedrichstadt am Sonntag, 5. Dezember, nicht geöffnet sein dürfen.