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Gesundheit

Maskenpflicht im öffentlichen Raum

Sobald die Allgemeinverfügung in Kraft tritt, gilt in stark frequentierten Teilen Düsseldorfs auch im öffentlichen Raum die Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

In stark frequentierten Teilen des öffentlichen Raums der Landeshauptstadt Düsseldorf müssen Menschen auch im Freien eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Diese Verpflichtung gilt ab Dienstag, 20. Oktober - sobald die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt in Kraft tritt.

Hintergrund dafür bilden die 7-Tages-Inzidenz, die aktuell bei 73,2 (Stand: 19. Oktober) liegt, und eine Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die zum vergangenen Wochenende in Kraft getreten ist. Die zweite kritische Stufe von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ist in der Landeshauptstadt inzwischen deutlich überschritten worden.

"Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen hilft, Mund-Nasen-Bedeckung schützt - nur wenn alle Menschen in der Stadt mitwirken, können wir der Ausbreitung des Coronavirus wirksam begegnen. Auch wenn es außerhalb der jetzt von der Stadt vorgegebenen Gebiete eng wird, sollten die Menschen auch unter freiem Himmel eine Schutzmaske tragen", betonte Oberbürgermeister Thomas Geisel.

De Landeshauptstadt Düsseldorf hat nun für Gebiete, die von vielen Passanten frequentiert werden, wie Altstadt, Hauptbahnhof, Königsallee sowie stark frequentierte Stadtteilzentren in Kaiserswerth, Rath, Gerresheim, Düsseltal, Pempelfort, Oberkassel, Friedrichstadt, Unterbilk, Oberbilk, Eller, Garath und Benrath, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Freien verfügt. Denn die Landesregierung hatte eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für Gebiete, in denen der notwendige Abstand zwischen Menschen nicht eingehalten werden kann, verankert. Daher gilt in diesen Stadtgebieten zukünftig eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Die Tragepflicht ist pro Bereich zeitlich definiert. Hier der Link zur Allgemeinverfügung vom 19. Oktober: https://www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/bekanntmachungen/2020/Allgemeinverfuegung-201019.pdf

Hier der Link zu den Anlagen: www.duesseldorf.de/fileadmin/Amt13/bekanntmachungen/2020/Allgemeinverfuegung-201019-Anlagen.pdf

Die Gebiete im Überblick:

  • Kaiserswerth: Kaiserswerther Markt/Klemensplatz
  • Rath: Westfalenstraße/Westfalencenter
  • Gerresheim: Benderstraße/Dreherstraße/Fußgängerzone
  • Düsseltal: Rethelstraße
  • Pempelfort: Nordstraße/Duisburger Straße
  • Oberkassel: Belsenplatz/Teile der Luegallee (alle 10 bis 19 Uhr)
  • Altstadt: Gebiet zwischen Ratinger Straße (einschließlich) im Norden, Rathausufer und Schlossufer im Westen, Heinrich-Heine-Allee und Hafenstraße im Osten und Schulstraße (nicht eingeschlossen) und Flingerstraße im Süden (10 bis 24 Uhr)
  • Hauptbahnhof: Konrad-Adenauer-Platz und Bertha-von-Suttner-Platz (6 bis 24 Uhr)
  • Stadtmitte: Schadowstraße ab Am Wehrhahn bis zum Übergang in die Altstadt - Kö-Bogen I und II sowie Theodor-Körner-Straße
  • Königsallee mit Blumenstraße/Martin-Luther-Platz,
  • Grünstraße und Bahnstraße jeweils zwischen Königsallee und Berliner Allee
  • Friedrichstadt/Unterbilk: Friedrichstraße, Düsseldorf-Arcaden, Bilk S-Bahnhof
  • Unterbilk: Bilker Allee, Bilker Kirche, Lorettostraße
  • Oberbilk: Kölner Straße
  • Eller: Gumbertstraße, Gertrudisplatz
  • Benrath: Innenstadt, Fußgängerzone
  • Garath: Stadtteilzentrum (alle 10 bis 19 Uhr)

Das innerstädtische Gebiet ist gegenüber der ursprünglichen Empfehlung nach eingehender Prüfung deutlich verkleinert worden.

Es ist geplant, die Gebiete mit Schutzmaskenpflicht zeitnah mit entsprechenden Schildern plus Zusatzschildern auszuweisen und die Passanten so auf die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung hinzuweisen.

Für Fragen zum Thema "Coronavirus" hat die Landeshauptstadt ein Informationsportal eingerichtet unter der Adresse: www.duesseldorf.de/corona.

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