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Ordnung

Ordnungsamt ertappt 458.252 Falschparker und 256.908 Temposünder

Bilanz 2023: Zahlen weiter auf hohem Niveau/Verschärfung des Bußgeldkataloges zeigt im ruhenden Verkehr einen ersten positiven Effekt


Erstellt:
Redaktion: Schahidi, André

Die Zahl der durch das Ordnungsamt geahndeten Verkehrsverstöße in Düsseldorf sinkt leicht im Vergleich zum Vorjahr, befindet sich jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. 458.252 Falschparker und 256.908 Temposünder wurden im Jahre 2023 erfasst – zum Vergleich: 2022 waren es 490.101 Falschparker und 261.767 Temposünder. Hier scheint auch der verschärfte Bußgeldkatalog, der höhere Verwarnungsgeldern bei Verstößen vorsieht, für ein erstes Umdenken bei den Verkehrsteilnehmenden in der Landeshauptstadt zu sorgen.

Geschwindigkeitsüberwachung
Insgesamt 256.908 Autofahrer haben im vergangenen Jahr Post von der Stadt erhalten, weil sie im Düsseldorfer Stadtgebiet zu schnell gefahren waren (2022: 261.767). Im Rheinufertunnel wurden die meisten Verstöße registriert, nämlich 83.940 (2022 = Vorjahr: 98.872).

Trauriger Spitzenreiter war ein Autofahrer, der im April mit seinem BMW mit 170 Stundenkilometern statt der erlaubten 60 Stundenkilometer durch den Tunnel raste. Den Fahrzeugführer erwartete ein Bußgeld in Höhe von 800 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

Auf der Autobahn A44 wurden 37.408 Verstöße registriert (2022 = Vorjahr 37.073). Die höchste gemessene Geschwindigkeit wurde im Februar mit 230 Stundenkilometer anstatt der erlaubten 100 Stundenkilometer festgestellt. Den Fahrzeugführer eines Audi erwartete ein Bußgeld in Höhe von 700 Euro, ein dreimonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg.

An den zehn sonstigen stationären Überwachungsanlagen im Stadtgebiet waren 21.664 Verkehrsteilnehmer zu schnell unterwegs (2022: 29.703).

Mobile Blitzer
Die Einhaltung der Tempolimits wird außerdem mit mobilen und semistationären Messgeräten kontrolliert. An mehr als 700 möglichen Standorten in der Stadt geht es vor allem um den Schutz von Schulwegen, die Sicherheit vor Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern oder allgemein um Unfallhäufungsstellen. Dabei wurden insgesamt 113.896 Verkehrssünder ertappt, die zu schnell unterwegs waren (Vorjahr: 96.119). Diese Steigerung der Fallzahlen ist vornehmlich auf eine Ausweitung der Kapazitäten der Geschwindigkeitsüberwachung zurückzuführen.

Modernisierung
Im Jahr 2023 wurde die in Düsseldorf eingesetzte stationäre Messtechnik weiter modernisiert. An den Geschwindigkeitsmessstandorten Südring in Fahrtrichtung Neuss sowie auf der Münchener Straße in Fahrtrichtung stadtauswärts wurden alte Messanlagen gegen moderne, auf Lasertechnik basierte Anlagen, ausgewechselt. Diese Messtechnik überwindet die Nachteile herkömmlicher Sensorik und ist eine zukunftsfähige Lösung. Das vollkommen berührungsfreie Messverfahren benötigt keinerlei aufwändige und wartungsintensive Einbauten in den Straßenbelag. Verkehrs- und Witterungsbedingungen haben somit keinen Einfluss auf die Qualität der Messergebnisse.

Rotlichtüberwachung
Wegen Missachtens einer roten Ampel wurden im vergangenen Jahr 8.155 Bußgeldverfahren eingeleitet (Vorjahr: 13.606). Die meisten Verstöße wurden am "Nordstern" festgestellt, wo 7.871 Autofahrer (Vorjahr: 13.259) das Rotlicht missachteten. Aufgrund der Brücken- und Straßenbaumaßnahmen am Nordstern musste die Messanlage zeitweise außer Betrieb genommen werden, wodurch sich der Rückgang der Fallzahlen erklärt.

Ruhender Verkehr
Im Jahr 2023 wurden vom Ordnungsamt insgesamt 458.252 Halt- und Parkverstöße mit Verwarn- oder Bußgeldern geahndet (2022: 490.101). Der Löwenanteil der Fälle entfiel auch 2023 auf die Regelungen für die Benutzung legaler Parkplätze, wie z. B. Höchstparkdauern oder Parkscheinpflichten. Hier setzten sich 168.180 (2022: 166.634) Menschen über Vorschriften hinweg und bildeten damit einen typischen Anlass dafür, dass sich nachfolgende Verkehrsteilnehmer ordnungswidrig verhielten und auf illegale Parkplätze wie z.B. Geh- oder Radwegen auswichen. Dies waren 60.189 (2022: 74.259) Verfahren. Verstöße gegen die Bevorrechtigung für Menschen mit Behinderungen wurden 5.371 festgestellt (2022: 6.414). Hier scheint der verschärfte Bußgeldkatalog erste Wirkung zu zeigen.

Ordnungsdezernentin Britta Zur: "Auch wenn die Zahlen in einigen Bereichen leicht zurückgegangen sind, liegt die Zahl der Verkehrsverstöße in der Stadt immer noch auf einem sehr hohen Niveau. Dabei muss klar sein: Zu schnell fahren oder das Zuparken von Rad- und Gehwegen sind keine Kavaliersdelikte, sondern wirklich gefährlich für andere Verkehrsteilnehmer. Es ist daher wichtig, dass wir auch die Verkehrsüberwachung personell weiter verstärkt haben. Ich danke den Kolleginnen und Kollegen für ihren Einsatz bei Wind und Wetter für die Verkehrssicherheit in der Landeshauptstadt."

Carsharing und Elektromobilität
Die Umgestaltung des öffentlichen Raums und der damit verbundenen Umwandlung von "reinen" Parkplätzen in CarSharing-Stationen, Ladeplätze für E-Fahrzeuge und sonstigen Funktionsflächen für die Mobilitätswende verändert das Stadtbild weiter. So gibt es in Düsseldorf derzeit 55 CarSharing-Stationen, zehn Mobilitätsstationen mit steigender Tendenz, und auch im Ausbau der Ladeinfrastruktur liegt Düsseldorf mit nunmehr 650 Ladesäulen weiterhin an der Spitze in NRW ("Ladehauptstadt Düsseldorf"). Auf Parkplätzen für elektrisch betriebene Fahrzeuge wurden 6.355 Fahrzeuge (Vorjahr = 2.338) kostenpflichtig verwarnt und 1.034 Fahrzeuge abgeschleppt. Der deutliche Anstieg ist dem Ausbau der E-Ladesäulen Infrastruktur geschuldet und der damit einhergehenden Intensivierung der Kontrollen. Im Jahr 2023 wurden auf den für Car-Sharing-Fahrzeugen vorgehalten Flächen 2.425 (Vorjahr 4.821 Fahrzeuge) kostenpflichtig verwarnt und bei 191 (Vorjahr = 714 Fahrzeugen) eine Abschleppmaßnahme eingeleitet. Der deutliche Rückgang ist darauf zu führen, dass die Funktionsflächen mittels Piktogramm verdeutlicht wurden und auch unter dem Verkehrszeichen der jeweils nutzungsberechtigte Anbieter erwähnt wird und diese somit deutlicher erkennbar sind.

Drittanzeigen
Von den gesamten Verfahren wurden 26.261 (Vorjahr: 31.586) auf Anzeigen von Bürgern eingeleitet. Hauptärgernis aus Bürgersicht ist das Parken auf Geh- und Radwegen, das 11.013-mal Anlass zu Drittanzeigen bot. Auf Platz 2 folgt bei den Drittanzeigen das absolute Haltverbot (Zeichen 283) mit 4.223 Fällen. Das ordnungswidrige Parken im Kreuzungs- und Einmündungsbereich, sowie vor oder auf Fußgängerüberwegen wurde 2.300-mal angezeigt.

Herkunft
Die Hälfte aller Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr betrifft Kraftfahrzeuge aus Düsseldorf.

Abschleppfälle
In 11.277 Fällen (2022: 13.073) wurden die Kraftfahrzeuge so abgestellt, dass sogar Abschleppmaßnahmen eingeleitet werden mussten. Wie in den Vorjahren waren die Gründe in den meisten Fällen missbräuchlich genutzte Schwerbehindertenparkplätze und die Nichtbeachtung mobiler Haltverbotszonen, wie sie etwa anlässlich von Bauarbeiten oder Umzügen angeordnet werden. Aber auch das Freihalten von CarSharing- und Elektroparkplätzen gehört mittlerweile zum priorisierten Überwachungsauftrag der Verkehrsüberwachung.

Einnahmen
Nach aktuellen Schätzungen wird sich die Gesamtsumme der Geldbußen und Verwaltungsgebühren für 2023 auf rund 28,7 Millionen Euro (13,8 Millionen Euro im Bereich der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung und 14,9 Millionen Euro im Bereich des ruhenden Verkehrs) belaufen (2022: 30,2 Millionen Euro) - noch sind allerdings nicht alle Verfahren abgeschlossen. Die Einnahmen aus den Gebühren für eingeleitete Abschleppmaßnahmen liegen bei rund 850.000 Euro. Dem stehen im Haushaltsplan Ausgaben für Personal und Material in einer Höhe von rund 12 Millionen Euro gegenüber.

Hintergrund
Die städtische Verkehrsüberwachung ist ein Sachgebiet der Abteilung Außendienste und beschäftigt derzeit 155 Dienstkräfte. Ihr obliegt die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs sowie die Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachung. Die Mitarbeiter gehen ihrer Arbeit zu Fuß, per Fahrrad, Motorroller oder Auto im gesamten Stadtgebiet nach.

Der Ordnungs- und Servicedienst (OSD) als zweiter Außendienst achtet neben dem Bürgerservice auf die Einhaltung sonstiger Vorschriften wie zum Beispiel der Düsseldorfer Straßenordnung, der Sondernutzungssatzung, des Landeshundegesetzes oder des Landesimmissionsschutzgesetzes.

Beide Außendienste suchen weiterhin personelle Verstärkung:
https://karriere.duesseldorf.de/Mitarbeiterinnen-fuer-den-Aussendienst-der-Verkehrsueberwa-de-j2619.html.

Weitere Informationen zu den Grundlagen der Verkehrsüberwachung sowie den Standorten der Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen gibt es unter: https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/verkehrueb

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