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Gesundheit Ordnung

Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Gaststätten

Ordnungs- und Servicedienst kontrollierte am Wochenende Einhaltung der Coronaschutzbestimmungen


Erstellt:
Redaktion: Bergmann, Michael

Insgesamt verzeichnete der städtische Ordnungs- und Servicedienst (OSD) am vergangenen Wochenende (Freitag, 11. September, bis Sonntag, 13. September) 180 Einsätze, von denen 47 im Zusammenhang mit der Überwachung oder Durchsetzung der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) standen. Diese unterteilen sich in 46 Maßnahmen im Rahmen der generellen Überwachung der Einhaltung der Vorgaben der CoronaSchVO und eine Maßnahme in Verbindung mit der Überwachung der Verpflichtung, im Öffentlichen Personenahverkehr (ÖPNV) einen Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Es wurden 14 Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Gaststätten, Bars oder Diskotheken eingeleitet. Insgesamt wurden seit dem 18. März 10.724 qualifizierten Einsätze/Maßnahmen des OSD absolviert, von denen 6.062 Bezug zur Umsetzung der CoronaSchVO hatten. Die Gesamtzahl der zum Thema Corona seit dem 18. März in der Leitsstelle des OSD eingegangenen Anrufe beläuft sich auf 9.345.

Freitag, 11. September
Im Verlauf des Freitags waren keine Besonderheiten zu verzeichnen. An den üblichen Kontrollpunkten (Burgplatz/Freitreppe, Bolkerstraße, Kurze Straße, Kasematten, Apollowiesen) herrschte ein unauffälliges Besucheraufkommen - der OSD brauchte nicht einzugreifen. In den Abendstunden waren in einzelnen Fällen direkte Ansprachen zur Wiederherstellung der vorgeschriebenen Abstände ausreichend. Lediglich im Rahmen einer Kontrolle eines Kiosks in Eller wurden Verstöße gegen die CoronaSchVO festgestellt: Dort fehlten Kontaktliste und Raumskizze. Im Zuge der Kontrolle wurde ferner festgestellt, dass keine Gewerbeerlaubnis vorlag.

Samstag, 12. September
Diverse Kontrollen nach CoronaSchVO führten am Samstag zu insgesamt zwölf einzuleitenden Ordnungswidrigkeitsverfahren: In einem Restaurant in der Altstadt fehlten beispielsweise die Raumskizze sowie Infektionsmittel im Sanitärbereich. In einem Café in Oberbilk wurden die vorgeschriebenen Mindestabstände nicht eingehalten. Zudem fehlte der Datenschutzhinweis auf der Kontaktliste. In einem Restaurant in Oberbilk wurden die Mindestabstände im Innenbereich nicht eingehalten: einige Gäste trugen keine Mund-Nase-Bedeckung. Zudem fehlte die Raumskizze und auf der Kontaktliste der Hinweis zum Datenschutz. In einer Gaststätte in Oberbilk wurde im Rahmen einer Nachkontrolle festgestellt, dass die geforderte Kontaktliste trotz Belehrung weiterhin mangelhaft geführt wurde und der Hinweis zum Datenschutz weiterhin fehlte.

In einer Gaststätte in der Altstadt wurden etwa 80 Gäste tanzend angetroffen. Mitarbeitende trugen keine Mund-Nase-Bedeckung oder trugen diesen nicht vorschriftsmäßig. Zudem fehlte Desinfektionsmittel im Sanitärbereich. Die Einsatzkräfte ließen das Lokal räumen und danach schließen. In zwei weiteren Gaststätten in der Altstadt lag zum einen ein Verstoß der Mitarbeitenden gegen die Tragepflicht von Mund-Nase-Bedeckungen vor. Zum anderen wurden tanzende Gäste sowie auch dort Mitarbeitende ohne Mund-Nase-Bedeckung angetroffen. Im Thekenbereich bestand Kontakt zwischen Personal und Gästen, ohne dass eine Trennung durch eine Plexiglasscheibe oder ähnliches vorhanden war. In einer Diskothek in der Altstadt wurden in Erledigung eines Kontrollauftrages des Innendienstes aufgrund von Unruhen am vergangenen Wochenende erneut Verstöße gegen die CoronaSchVO festgestellt. So wurde festgestellt: Die vorgeschriebenen Mindestabstände wurden nicht gewahrt, es wurden keine Mund-Nase-Bedeckungen getragen und einige Gäste tanzten. Der Betrieb wurde eingestellt, durch den Außendienst geräumt und versiegelt. Die Räumung der Straße vor der Diskothek erfolgte gemeinsam mit der Polizei. In einer Gaststätte in Pempelfort waren die Abstände der Tische nicht korrekt.

Im Rahmen der Kontrolle einer Bar in der Altstadt wurde bemängelt, dass die Mitarbeitenden gegen die Trageverpflichtung einer Mund-Nase-Bedeckung verstießen. Zudem waren die Speisekarten ohne Kontrolle für alle Gäste greifbar. Darüber hinaus musste der OSD die Musiklautstärke zwei Mal deutlich reduzieren lassen. In einer Schankwirtschaft in der Altstadt wurden zudem tanzende Gäste und Mitarbeitende ohne Mund-Nase-Bedeckung angetroffen. In einer weiteren Gaststätte in der Altstadt wurden die vorgeschriebenen Abstände nicht eingehalten und es fehlte Desinfektionsmittel im Sanitärbereich.

Sonntag, 13. September
Im Verlauf des Tages waren kaum Besonderheiten zu verzeichnen. Mit Bezug zur CoronaSchVO wurde zum einen eine Trinkhalle in Oberbilk kontrolliert. Dort wurden eine fehlende Raumskizze festgestellt und auf einer Kontaktliste fehlte der Hinweis zum Datenschutz. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wurde eingeleitet. In einer Gaststätte im Hafen wurde aufgrund einer Beschwerde eines Gastes festgestellt, dass dort keine Kontaktliste geführt wurde. Im Terrassenbereich hielten sich zum Zeitpunkt der Kontrolle etwa 50 nicht registrierte Gäste auf. Im Rahmen der weiteren Kontrolle wurde zudem festgestellt, dass zwei Mitarbeitende die Mund-Nase-Bedeckung nicht korrekt trugen, so war der Nasenbereich nicht abgedeckt. Dies wurde erst nach Aufforderung behoben. Ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde eingeleitet.

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