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Gesundheit Soziales

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderung

Schulbegleitung - eine Leistung der Eingliederungshilfe


Erstellt:
Redaktion: Buch, Michael

Zur Schule gehen, ein Museum besuchen oder Freunde treffen. Damit das möglich ist, müssen manche Kinder mit Behinderung unterstützt werden, beispielsweise durch eine Begleitung oder durch Hilfsmittel. Diese Leistungen werden aus der Eingliederungshilfe finanziert. Am häufigsten wird dabei die sogenannte Teilhabe an Bildung in Form einer Schulbegleitung in Anspruch genommen.

In Düsseldorf können Kinder mit und ohne Behinderung die gleiche Schule besuchen und gemeinsam lernen. Kinder mit einer Behinderung werden dafür durch eine Schulbegleitung unterstützt, die durch eine Integrationskraft sichergestellt wird. Sie hilft dem Kind im schulischen Alltag. Eine Integrationskraft kann für mehrere Schülerinnen und Schüler tätig sein. Kinder, die nicht gemeinsam mit anderen Kindern betreut werden können, erhalten eine Einzelbetreuung. Wenn ein Kind auch auf dem Weg zur Schule und wieder nach Hause Hilfe benötigt, kann auch hier die Integrationskraft eingesetzt werden. Nimmt ein Kind ein Ganztagsangebot in der Schule wahr, können die Kosten für die Schulbegleitung ebenfalls für diese Zeit übernommen werden. Auch bei Schulveranstaltungen außerhalb der regulären Schulzeit, wie zum Beispiel Klassenfahrten oder Martinszügen, können Integrationskräfte unterstützen.

Eltern müssen die Schulbegleitung für jedes Schuljahr beantragen. Bei der Bewilligung des Antrags, wird eine Integrationskraft in der Schule zur Verfügung gestellt. Die Eltern müssen dafür nichts selbst organisieren. Die Bewilligung ist nicht vom Einkommen der Eltern abhängig.

Wenn das Kind eine körperliche, geistige oder mehrfache Behinderung hat, muss die Schulbegleitung beim Amt für Soziales beantragt werden. Wenn das Kind eine seelische Behinderung hat, ist das Jugendamt der Ansprechpartner.

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