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Verkehr Ordnung

Sonderaktion "Falschparker auf Behindertenparkplätzen"

34 Mal musste der Abschleppwagen gerufen werden/Auch Schwerbehindertenausweise wurden kontrolliert, um Missbrauch und Fälschungen zu ahnden


Erstellt:
Redaktion: Buch, Michael

Bei der jüngsten Sonderkontrollraktion "Falschparker auf Behindertenparkplätzen" wurden vom 8. bis 14. April insgesamt 104 Verwarnungen ausgestellt. In 34 Fällen musste der Abschleppwagen gerufen werden.

Bis Ende März 2019 wurden in diesem Jahr insgesamt 1.566 Verwarnungen im Zusammenhang mit Falschparkern auf Behindertenparkplätzen erteilt (2018 insgesamt 6.091 Verwarnungen). Der Abschleppdienst musste in diesem Jahr bereits in 408 Fällen (2018: 1.697 Fälle) gerufen werden, weil Nicht-Berechtigte mit ihren Fahrzeugen auf Behindertenparkplätzen parkten. Damit liegt die Zahl auf dem Niveau des Vorjahres.

Wenig erfreulich ist zudem die Entwicklung hinsichtlich des Missbrauchs und der Fälschung von Schwerbehindertenausweisen durch Nicht-Berechtigte. Zuletzt wurde in diesem Monat ein Beschuldigter zu einer Bewährungsstrafe von 7 Monaten verurteilt, da er mit einem gefälschten Schwerbehindertenausweis auf einem Sonderparkplatz erwischt wurde.

Das Ordnungsamt wird auch weiterhin ein besonderes Augenmerk auf die Überwachung von Schwerbehindertenparkplätzen richten und den Überwachungsdruck aufrecht erhalten.

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