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Ordnung

Steuerhehlerei: Großfunde bei OSD-Routinekontrolle in Kiosk


Erstellt:
Redaktion: Schahidi, André

Bei einer Routinekontrolle in einem Kiosk in Oberbilk haben Dienstkräfte des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) in der letzten Woche eine beträchtliche Menge an unversteuerter Tabakware sichergestellt. Die Ware wurde dem Zoll übergeben, den Betreiber erwartet nun ein Steuerstrafverfahren.

Dabei begann die Kontrolle des Kiosks zunächst harmlos. Die Dienstkräfte stellten kleinere gewerberechtliche Mängel fest, wie zum Beispiel die fehlende Beschilderung zum Notausgang und der fehlende Aushang des Jugendschutzgesetzes.

Stutzig wurden die Dienstkräfte jedoch, als eine der anwesenden Personen unvermittelt in die hinteren Lagerräume flüchtete. Die Person wurde gestellt, dabei fiel den Dienstkräften unversteuerter Wasserpfeifentabak im Lagerraum auf. Aufgrund dieses Fundes wurde nun das komplette Geschäft kontrolliert. Das Ergebnis war beeindruckend: So fanden die Einsatzkräfte in den Geschäftsräumen, verteilt in Schubladen, unter der Theke oder in verpackten Kartons zahlreiche Packungen, Dosen und Tütchen. Insgesamt 1.213 E-Zigaretten, 42,8 Kilogramm Wasserpfeifentabak, vier Kilogramm Shiazo-Steine, 19 Nikotinshots und 63 Liquids, allesamt ohne oder mit gebrochener Steuerbanderole, wurden sichergestellt. Eine hinzugerufene OSD-Streife half beim Abtransport der zahlreichen Waren. Der Fund wurde dem Zoll übergeben, der die Waren sichtet und den Schaden ermittelt. Den Betreiber des Kiosks erwartet ein Steuerstrafverfahren.

Die Streife hatte an diesem Tag ohnehin einen guten Riecher: Bereits am Vormittag hatten die Einsatzkräfte in einem Betrieb in Stadtmitte Tabak ohne Steuerbanderole sichergestellt. Auch dort fielen den Dienstkräften, abgesehen von diversen gaststättenrechtlichen Mängeln, ein paar Dosen Tabak auf. Am Ende wurden 3,6 Kilo Tabak ohne und mit gebrochener Steuerbanderole sowie 22 Tütchen Kautabak gefunden.

Hintergrund: Steuerhehlerei

Ankauf/Verkauf und Nutzung von unversteuertem Tabak ist eine Straftat und wird als gewerbsmäßige Steuerhehlerei geahndet. Wasserpfeifentabak, Ersatzstoffe und Zigaretten dürfen dem Endkunden nur in einer unbeschädigten Kleinverkaufspackung mit unversehrtem deutschen Steuerzeichen abgegeben werden.

Liquids für E-Zigaretten sind mit dem Tabaksteuermodernisierungsgesetz zum 1. Juli 2022 Steuergegenstand geworden. Der Verkauf von Restbeständen, die vor dem 1. Juli 2022 gekauft wurden, durften noch bis zum 12. Februar 2023 offiziell verkauft werden. Elektronische Einwegzigaretten dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn der Inhalt höchsten 2 Milliliter beträgt. Verpackungen müssen einen Warnhinweis enthalten, der in deutscher Sprache ist.

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