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Grand Départ Sport

Tour de France-Vertrag

OB Thomas Geisel: "Wir waren von Anfang an für Transparenz"


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Das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtes ermöglicht es, der Landeshauptstadt Düsseldorf den Vertragstext zur Tour de France mit der französischen Gesellschaft Amaury Sport Organisation (A.S.O.) auf Anfragen mit Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz NRW zur Kenntnis zu geben. Schon im Vorfeld setzte sich die Stadt für größtmögliche Transparenz ein. Oberbürgermeister Thomas Geisel hatte den französischen Vertragspartner ASO bereits Ende 2016 gebeten, auf die vertraglich festgelegte Verschwiegenheitsklausel zu verzichten und einer Veröffentlichung zu zustimmen. Dies wurde von der A.S.O. mit der Begründung abgelehnt, „dass die öffentliche Freigabe des Vertrages mit der Stadt Düsseldorf beeinträchtigend“ für Verhandlungen mit anderen Städten sei.

Ohne diese Zustimmung der A.S.O. war es der Landeshauptstadt Düsseldorf daher bisher rechtlich nicht möglich, die von ihr angestrebte Offenlegung des Vertrages vorzunehmen. Dies hat sich mit dem Urteil des Verwaltungsgerichtes nun geändert.

Oberbürgermeister Thomas Geisel: "Wir waren von Anfang an für Transparenz beim Vertrag. Trotz des entsprechenden Ersuchens von uns an die A.S.O. wurde von deren Seite die Veröffentlichung mit Verweis auf die Verschwiegenheitspflicht abgelehnt. Das nun ergangene Urteil entbindet uns von dieser Verpflichtung. Der Entscheidung des Gerichtes werden wir unverzüglich folgen."

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