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Verkehr

Trassenverlauf für Radschnellweg festgelegt

Verkehrspolitiker im OVA empfehlen neuen Verlauf des RS 5 Neuss - Düsseldorf - Langenfeld


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Mehrere Trassenvarianten wurden für die Radschnellwegverbindung Neuss-Düsseldorf-Langenfeld (RS 5) geprüft. Der Ordnungs- und Verkehrsausschschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch, 5. Juni, beraten und empfiehlt, den Verlauf des Radschnellweges auf den Düsseldorfer Abschnitten Volmerswerth/Flehe/Bilk entlang des Südrings und in Hellerhof entlang der Frankfurter Straße zu führen.

Auf Wunsch der Politik war der Trassenverlauf des Radschnellweges RS 5, der Neuss, Düsseldorf und Langenfeld verbindet, in den Abschnitten Volmerswert/Flehe/Bilk und Hellerhof überarbeitet worden und aufgrund der zusätzlich geprüften Varianten neue Vorzugstrassen bestimmt worden. Im Gebiet Volmerswerth/Flehe/Bilk wurden drei Trassenvarianten in unterschiedlichen Prüfungsvarianten untersucht.

Als Vorzugsvariante wurde die Zweirichtungsführung am Südring im nördlichen Seitenraum mit einer Breite von 4,00 Metern inklusive eines abschnittsweise begleitenden Gehwegs bestimmt. Diese Variante erhält die Fahrstreifenanzahl auf dem Südring sowie den Großteil des Baumbestandes. Die Zweirichtungsführung vermeidet die Problematik von der entgegengesetzten Nutzung, ist aufgrund der Dimensionierung der Anlage leicht wahrnehmbar und weist eine hohe Signalwirkung auf.

In Hellerhof wurden insgesamt vier unterschiedliche Trassenvarianten der Routenführung der Radschnellverbindung betrachtet. Von der Stadtverwaltung empfohlen wird dort nun die Variante 2, die an der Frankfurter Straße entlanggeführt wird. Ausschlaggebend sind die bessere Anbindung in Richtung Langenfeld und die im Vergleich zu Trassenvariante 4 zügigere Führung mit geringeren Zeit- und Komfortverlusten. Weiterhin kann ein begleitender Gehweg angeboten werden, und die Variante steht nicht in Konkurrenz zu anderen Projekten.

Im nächsten Schritt wird nun im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Trassenverlauf des Radschnellweges dann am Donnerstag, 27. Juni, vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschlossen werden soll.

Mit der Einholung der Ratsbeschlüsse der einzelnen Städte und einem abschließenden Termin der Träger öffentlicher Belange wird die Linie durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt. Nach dem Abschluss des Linienbestimmungsverfahrens werden die Zuwendungen für die Planungsmittel der Abschnitte Südring und Hellerhof beantragt.

Parallel zum Linienbestimmungsverfahren erfolgt die europaweite Ausschreibung der Projektsteuerung und der Generalplanung für die nächsten Planungsphasen. Die Umsetzung der Radschnellverbindung auf Düsseldorfer Stadtgebiet ist abschnittsweise voraussichtlich ab 2027 vorgesehen.

Hintergrund
Die geplante Radschnellverbindung verbindet zukünftig die Städte Neuss, Düsseldorf und Langenfeld. Die Trasse wurde als eines von fünf Siegerprojekten in einem landesweiten Planungswettbewerb der Landesregierung Nordrhein-Westfalen (NRW) und der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise prämiert.

Die Radschnellverbindung Neuss Düsseldorf und Lagenfeld weist eine Gesamtlänge von rund 25 Kilometern auf, wovon rund 18 Kilometer auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf verlaufen. Der Neu-/ Umbau der Radschnellverbindung beginnt in Hammfeld (Neuss) und verläuft von dort aus über die Josef-Kardinal-Frings-Brücke nach Düsseldorf. Auf Düsseldorfer Stadtgebiet führt die gewählte Trasse über den Südring bis zur Münchener Straße und von dort bis zur Heinrich-Heine-Universität. Im Folgenden verläuft die Radschnellverbindung entlang der Münchener Straße durch Wersten und weiter über Holthausen bis nach Benrath. Anschließend führt die Trasse über die Koblenzer Straße durch Urdenbach, Garath bis Hellerhof, wo sie entlang der Frankfurter Straße auf Langenfelder Stadtgebiet trifft.

Das Ziel von Radschnellverbindungen ist es, über eine längere Strecke, eine attraktive, in der Regel an Knotenpunkten bevorrechtigte Trasse für den Radverkehr zu schaffen, die mit einer Geschwindigkeit von mindestens 20 Stundenkilometer befahren werden kann. An die Trassierung, den Belag und die herzustellenden Breiten sind hierbei erhöhte Anforderungen zu stellen, die der Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb von Radschnellverbindungen in NRW vorgibt. Dabei dürfen nicht mehr als 10 Prozent der Gesamtstrecke von den einzuhaltenden Radschnellwegstandards abweichen.

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