Pressedienst Einzelansicht

Gesundheit Ordnung

Gemeinsamer Medientext von Landeshauptstadt und Polizei

Verweil- und Alkoholkonsumverbot am langen Wochenende

Ordnungsdezernent Christian Zaum appelliert: "Beachten Sie besonders im Gebiet der Altstadt und am Rheinufer die Maskenpflicht sowie das Verweil- und Alkoholkonsumverbot"


Erstellt:
Redaktion: Paulat, Volker

Das Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum des Maskenpflichtgebietes "Altstadt" - einschließlich der Rheinuferpromenade - gilt auch und insbesondere am kommenden langen Wochenende. Zur besseren Vernetzung der beteiligten Kräfte von Stadt und Polizei tritt ab heute, 2. Juni, die bereits bei Großveranstaltungen bewährte Koordinierungsgruppe "Altstadt" zusammen. Bei zu großen, statischen Menschenansammlungen sollen Straßenabschnitte in der Altstadt gesperrt werden. Nachbesserungen hat es zudem bei den Absperrungen an Königsallee und Mannesmannufer gegeben, um der Autoposer-Szene besser zu begegnen.

Der Krisenstab der Landeshauptstadt Düsseldorf hatte sich am Dienstag, 26. Mai, der Empfehlung der Verwaltungsspitze, der Polizei Düsseldorf und des "DEHOGA" Nordrhein angeschlossen und das Verweil- und Alkoholkonsumverbot beschlossen. Die Allgemeinverfügung, die die rechtliche Grundlage bildet, ist seit Freitag, 28. Mai, in Kraft. Unter folgendem Link ist die Allgemeinverfügung zum Verweil- und Alkoholkonsumverbot veröffentlicht: https://corona.duesseldorf.de/verweil-und-alkoholkonsumverbot.

Nach der neuen Regelung gilt bis Freitag, 11. Juni, Folgendes:

  • Innerhalb des Gebiets - analog der Maskenpflicht für die Altstadt und das Rheinufer - ist das Verweilen und der Konsum alkoholischer Getränke auf öffentlichen Straßen und Wegen untersagt. Dies gilt an Freitagen, Samstagen, Sonntagen und am Tag vor Feiertagen jeweils von 20 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages, an den sonstigen Wochentagen von 20 Uhr bis 1 Uhr des Folgetages. Ausgenommen vom Verweilverbot sind Warteschlangen vor Einzelhandelsgeschäften, Gastronomiebetrieben und sonstigen geöffneten Einrichtungen. Auf Terrassen der Außengastronomie darf Alkohol verzehrt werden. Im Einzelhandel, an Kiosken und im "To-Go" kann Alkohol in dem Verweil- und Alkoholkonsumverbotsgebiet in der Altstadt und an der Rheinpromenade (siehe hierzu auch die beigefügte Karte) nur erworben, aber dann nicht im öffentlichen Raum konsumiert werden.

Ordnungsdezernent Christian Zaum: "Das letzte Wochenende hat gezeigt, dass die Landeshauptstadt ein Anziehungspunkt, besonders für junge Menschen aus dem Umland ist. Dies wäre in Zeiten ohne Corona-Pandemie sicher ein Grund zur Freude. Aber noch ist die Pandemie nicht vorbei, und weiterhin besteht ein Infektionsrisiko besonders in statischen, dicht gedrängten Menschenansammlungen. Wenn dann auch noch durch Alkohol bei einigen Besuchern Risikobereitschaft und Aggressivität wachsen, wird die Grenze dessen, was noch toleriert werden kann, leicht überschritten. Darum appelliere ich an alle Bewohner und Besucher der Stadt: Beachten Sie besonders im Gebiet der Altstadt und am Rheinufer die Maskenpflicht sowie das Verweil- und Alkoholkonsumverbot. Überlegen Sie zudem im Vorfeld gut, ob Sie am langen Wochenende und bei schönem Wetter stark frequentierte Orte aufsuchen wollen."

Koordinierungsgruppe "Altstadt"
Analog zu Koordinierungsgruppen bei Großveranstaltungen wie zum Beispiel zu Karneval oder am Japantag wird ab heute, Mittwoch, 2. Juni, eine Koordinierungsgruppe "Altstadt" zusammenkommen mit dem Unterschied, dass es sich diesmal nicht um eine geplante Großveranstaltung handelt, die zugrunde liegt. Ziel dieser Koordinierungsgruppe ist die Koordinierung der Coronaschutz-Einsätze im Bereich Altstadt und Rheinpromenade durch bessere Vernetzung der beteiligten Kräfte. Darin vertreten sind Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr in Präsenz sowie das Amt für Kommunikation, das Amt für Verkehrsmanagement, die Rheinbahn sowie Vertreter von Gastronomie und Einzelhandel in Rufbereitschaft.

Straßensperrungen
Bei Überfüllung einzelner Abschnitte der Altstadtgassen behalten sich Ordnungskräfte und Polizei kurzzeitige Zugangssperren vor, damit eine Entzerrung der Menschenmenge stattfinden kann.

Beschilderung/Hinweise
Auf das Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum wird durch rund 150 Schilder, insbesondere eingangs des Gebietes hingewiesen. Die Rheinbahn unterstützt die Landeshauptstadt, indem an den U-Bahn-Stationen und in den Fahrzeugen für die Fahrgäste Durchsagen mit Hinweis zum Verweil- und Alkoholkonsum gemacht werden. Auf den Variotafeln im Straßenraum werden Autofahrer darauf hingewiesen.

Maskenpflicht
Die Maskenpflicht in Düsseldorf gilt bis einschließlich Sonntag, 20. Juni. Es gibt drei Geltungsgebiete. Im Altstadtbereich auch entlang des Rheinufers von der Dreieckswiese bis zur Rheinterrasse gilt täglich von 10 bis 1 Uhr Maskenpflicht. In der Innenstadt (Königsallee/Schadowstraße) müssen Passanten täglich von 10 bis 19 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auf den Plätzen am Hauptbahnhof sind die Masken von 6 bis 22 Uhr verpflichtend zu tragen. Unter freiem Himmel sind Schutzmasken aus Stoff grundsätzlich ausreichend. Medizinische Masken sind allerdings wirksamer und zu empfehlen. Hier der Link zur veröffentlichten Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht:
corona.duesseldorf.de/av-maskenpflicht.

Kontrollen
Die Mitarbeitenden des Ordnungs- und Servicedienstes (OSD) werden die Bestimmungen der Allgemeinverfügung zum Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum sowie zur Maskenpflicht in den drei Maskenpflichtgebieten weiterhin mit dem gebotenen Augenmaß kontrollieren. Dies gilt auch und insbesondere bei Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen und Mitbürgerinnen und Mitbürgern ohne Obdach.

Verwarngeld
Bei Verstößen gegen Verweil- und Alkoholkonsumverbot im öffentlichen Raum wird, wie auch bei Verstößen gegen die Maskenpflicht, in der Regel ein Verwarngeld von 50 Euro erhoben. Zum Vergleich: Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen und Bahnen sowie an ÖPNV-Stationen werden in der Regel mit einem Bußgeld von 150 Euro geahndet.

Konsequentes Einschreiten
"Die Polizei wird weiterhin an den nächsten Wochenenden und vor Feiertagen besonders die Altstadtbesucher im Fokus behalten, die auf Auseinandersetzungen und Randale aus sind. Hier werden wir frühzeitig und konsequent einschreiten", betont Dietmar Henning, Leiter der Direktion Gefahrenabwehr und Einsatz.

Verstärkte Präsenz von Einsatzkräften
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller und Polizeipräsident Norbert Wesseler waren sich im Gespräch vom Dienstag, 25. Mai, einig, dass die besondere Situation der Landeshauptstadt eine verstärkte Präsenz von Einsatzkräften erfordert. Wie bereits an vielen Wochenenden zuvor soll es heute, 2. Juni, ab 18 Uhr sowie an den folgenden Wochenendtagen Doppelstreifen von Polizei und Ordnungs- und Servicedienst geben.

Nächtliche Sperrung Königsallee
Für die Königsallee, die auch unabhängig von der Corona-Pandemie immer wieder von der Autoposer-Szene stark frequentiert wird, wurde am Dienstag, 25. Mai, beschlossen, die Straße freitags, samstags und in Nächten vor Feiertagen generell und sonst anlassbezogen für den nächtlichen Autoverkehr zu sperren. Inzwischen hat das Amt für Verkehrsmanagement dort 15 Steckpfosten installiert. Diese können nun lageangepasst bevorzugt freitags, samstags und in den Nächten vor Feiertagen, aber auch anlassbezogen gesetzt werden, um die Königsallee für den Autoverkehr zu sperren. Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr und Rettungsdienst können mittels passender Steckschlüssel passieren.

Kontrollierte Sperre am Mannesmannufer
Um die Autoposer-Szene und den touristischen Besucherverkehr am Mannesmannufer einzudämmen, gibt es an Wochenenden Vorkehrungen. Die Zufahrt zum Mannesmann-/Rathausufer - von der Haroldstraße und Neusser Straße aus - wird am Horionplatz mit einer kontrollierten Sperre versehen, am kommenden langen Wochenende von:

  • Mittwoch, 2. Juni, von 18 Uhr bis nachts,
  • Donnerstag, Freitag und Samstag, 3. bis 5. Juni, von 11 Uhr bis nachts sowie
  • Sonnntag, 6. Juni, von 11 Uhr bis nachts.

Die Zufahrt ist nur Anwohnern sowie deren Besuchern, Rettungsdiensten, Pflegediensten, dem Busverkehr und Taxen erlaubt. Das Einhalten der Durchfahrtssperren wird durch von der Stadt beauftragtes Kontrollpersonal überwacht, um die Einfahrt für Autos der "Poser-Szene" und den Parksuchverkehr von Besuchern des Rheinufers zu unterbinden.

Freitreppe
Die Freitreppe bleibt bis auf Weiteres gesperrt.

Daten und Fakten Corona
Die 7-Tage-Inzidenz liegt aktuell (2.6.21) bei 40,8 und ist damit gegenüber dem Vortag leicht angestiegen. Aktuell verzeichnet das Gesundheitsamt auch Fälle der besonders ansteckenden indischen Mutation des Coronavirus'.

PDF TXT Bilder