28.04.2022
Einspruch gegen das Wählerverzeichnis nur noch bis Freitag, 29. April
Für die Landtagswahl ist der Versand der Wahlbenachrichtigungen abgeschlossen. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich an das Amt für Statistik und Wahlen wenden. Dort kann auch noch bis Freitag, 29. April, Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses erhoben werden.
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