Was macht ein Oberbürgermeister eigentlich?
Gemäß der Gemeindeordnung NRW werden die Bürgerinnen und Bürger in kreisfreien Städten durch den Rat und den Oberbürgermeister vertreten.
Als Oberbürgermeister bin ich Chef der Stadtverwaltung und trage damit die Verantwortung für alles, was die Verwaltung erarbeitet und entscheidet. Unterstützt werde ich dabei vom Stadtdirektor, der Kämmerin und den Beigeordneten als weiteren Mitgliedern des Verwaltungsvorstandes.
Mir sind als Geschäftsbereich direkt zugeordnet das Büro Oberbürgermeister, Beschwerdemanagement, Förderung des Ehrenamtes, Internationale Angelegenheiten und Städtepartnerschaften, Regionale Zusammenarbeit, Angelegenheiten der politischen Gremien, Protokollarische Angelegenheiten und Repräsentation, Amt für Gleichstellung und Antidiskriminierung, Amt für Kommunikation und die Bezirksverwaltungsstellen.
Ich bereite die Beschlüsse des Stadtrates vor, führe diese unter seiner Kontrolle aus und unterrichte ihn über alle wichtigen Angelegenheiten.
Daneben obliegen mir Vertretung und Repräsentation des Rates, in dem ich auch den Vorsitz habe. Dazu gehören unter anderem
- Festsetzung der Tagesordnung des Rates,
- die Einberufung des Rates,
- die Eröffnung und Schließung der Sitzung,
- die Verhandlungsleitung der Ratssitzung,
- die Ausübung des Ordnungs- und des Hausrechts während der Ratssitzung
- und die Unterzeichnung der Niederschrift über die Ratssitzung.
Gefährdet ein Ratsbeschluss nach meiner Auffassung das "Wohl der Gemeinde", so besteht ein Widerspruchsrecht. Bestätigt der Rat seinen Beschluss in einer erneuten Beschlussfassung, dann ist der Beschluss für mich bindend. Für Ratsbeschlüsse, die das geltende Recht verletzen, habe ich eine Beanstandungspflicht. Sollte der Rat seinen Beschluss wiederholen, bin ich hieran nicht gebunden sondern hole unverzüglich die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf als Kommunalaufsichtsbehörde ein.
Darüber hinaus bin ich, ein von mir beauftragter Bediensteter oder eine Bedienstete der Verwaltung in verschiedenen Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräten und vergleichbaren Gremien vertreten. Die Gemeindeordnung sieht dieses für alle Gremien vor, in die die Stadt zwei oder mehr Vertreterinnen/Vertreter entsenden kann. Damit soll der Oberbürgermeister das gesamte Aufgabenspektrum der Gemeinde im Auge behalten können.
Meine beruflichen Stationen
seit 01.11.2020
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf
27.09.2020
Wahl zum Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf
01/2017 – 10/2020
Stadt Köln
Stadtdirektor
01/2011 – 12/2016
Landeshauptstadt Düsseldorf
Beigeordneter für Recht, Ordnung und Verkehr
01/2006 – 12/2010
Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf
Beigeordneter für Städtebau, Umwelt und Kommunalwirtschaft
09/2000 – 12/2005
Deutscher Städtetag, Köln
Leiter des Büros des Hauptgeschäftsführers
09/1999 – 08/2000
Deutscher Städtetag, Köln
Referent (Referat für Grundsatzfragen, der Kommunalverfassung, Verwaltungsstrukturreform und Ausländerrecht)
05/1999 – 08/1999
Verwaltungsgericht Köln
Richter
10/1996 – 01/1998
Anwaltskanzlei Delheid Soiron Schreven Hammer, Aachen
Freier Mitarbeiter
09/1995 – 09/1996
Faculty of Law, Birmingham University (UK)
Wissenschaftlicher Assistent
09/1995 – 09/1996
Anwaltskanzlei Ebersberger Meisen & Coll., Bayreuth
Freier Mitarbeiter
Aus- und Weiterbildung
2010
Promotion zum Dr. jur., Ruhr-Universität Bochum
02/1999
Zweite juristische Staatsprüfung
12/1996
Master of Laws, Birmingham University (UK)
11/1990 – 01/1995
LL.M.-Studium, Birmingham University (UK)
01/1995
Erste juristische Staatsprüfung
11/1990 – 01/1995
Studium der Rechtswissenschaft, Universität Bayreuth
06/1990
Abitur, Städtisches Gymnasium Herzogenrath
Meine Finanzen
Mein monatlicher Brutto-Verdienst als Oberbürgermeister:
Grundgehalt B 11 (Stand 01.11.2020) | 14.105,40 EUR |
Familienzuschlag Ehegattenanteil | 146,46 EUR |
Familienzuschlag Kinderanteil | 647,46 EUR |
Aufwandsentschädigung | 1.410,54 EUR |
Gesamtbrutto | 16.309,86 EUR |
Meine Nebeneinkünfte 2021
Im Jahr 2021 habe ich für die Tätigkeit in den nachfolgend genannten Gremien eine Vergütung oder einen Kostenersatz in der jeweils angegebenen Höhe erhalten:
- Industrieterrains Düsseldorf Reisholz AG - Mitglied im Aufsichtsrat: 200,50 EUR
- Messe Düsseldorf GmbH - Vorsitzender des Aufsichtsrates: 7.860,00 EUR
- Stadtsparkasse Düsseldorf - Vorsitzender des Verwaltungsrates: 34.668,00 EUR
- Flughafen Düsseldorf GmbH - Mitglied des Aufsichtsrates: 3.553,30 EUR
- Stadtwerke Düsseldorf AG - Mitglied des Aufsichtsrates: 1.926,23 EUR
Gesamtbetrag 2021: 48.208,03 EUR
abzüglich Höchstgrenze § 13 NtV: 26.684,48 EUR
Abführungsbetrag 2021: 21.523,55 EUR
Darüber hinaus gab es für eine Bestellung als Mitglied des Expertenbeirats der Wolters Kluwer Deutschland GmbH eine Entschädigung in Höhe von 1.000,00 Euro. Hierbei handelt es sich um eine Nebentätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes, für die keine Abführungspflicht gemäß § 13 NtV NRW besteht.