Betreiber von Prostitutionsbetrieben

Checkliste

Betreiber von Prostitutionsbetrieben

Der Betrieb eines Prostitutionsgewerbes- Prostitutionsstätte, -Fahrzeug, -Vermittlung oder -Veranstaltung - ist seit dem 01.07.2017 erlaubnispflichtig. Voraussetzung für die Erteilung der Erlaubnis sind zum einen die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers und zum anderen ein Betriebskonzept, in dem die wesentlichen Merkmale des Gewerbes und die Maßnahmen zur Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Prostituiertenschutzgesetz beschrieben werden. 

Das Gewerbe kann - mit Erteilung einer entsprechenden Erlaubnis - durch einen Stellvertreter betrieben werden. 

Personen, die in Ihrem Gewerbe bestimmte Tätigkeiten übernehmen, wie z.B. Betriebsleitung, Einhaltung einer Hausordnung, Einlasskontrollen, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie zuverlässig sind. Dieses gilt auch für Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zu Ihnen stehen. Sie müssen diese Personen daher ebenfalls der zuständigen Behörde zwecks Zuverlässigkeitsprüfung melden.

Weitere und umfassende Hinweise hat die Bezirsregierung Düssekdorf auf ihren Seiten veröffentlicht.

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