Osterfeuer - Martinsfeuer (Brauchtumsfeuer)

Osterfeuer - Martinsfeuer (Brauchtumsfeuer)

Brauchtumsfeuer müssen ab 2018 nicht mehr beim Ordnungsamt angezeigt werden.

Die Hinweise im  "Merkblatt der Feuerwehr Düsseldorf für Lager- und Brauchtumsfeuer", wie Belastungen in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden können, sind aber trotzdem zu beachten.


Als Brennstoff dürfen ausschließlich naturbelassenes trockenes Holz (einschließlich anhaftender Rinde), trockener Reisig und trockene Zapfen verwendet werden. Das Verbrennen von nassem Holz, nassen Pflanzenresten, gestrichenem, lackiertem oder beschichtetem Holz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder sonst verleimtem Holz, Abfällen, Kunststoff oder Gummi ist untersagt.
Das Holz darf erst kurz vor dem Entzünden aufgeschichtet werden, damit sich in den Stapeln keine Tiere niederlassen, die in den Flammen umkommen würden. Alternativ muss es vor dem Abbrennen vollständig umgeschichtet werden.