Kameradrohnen

Kameradrohnen

Erlaubnis zur besonderen Nutzung des Luftraumes

Für die o.a. Vorhaben ("Erlaubnis zu besonderer Benutzung des Luftraum") ist die Bezirksregierung Düsseldorf für die Durchführung des Verfahrens und die Erteilung der Erlaubnis zuständig.

Soweit hier die "örtliche Ordnungsbehörde" zu beteiligen ist bzw. eine Unbedenklichkeitserklärung "der Ordnungsbehörde" vorzulegen ist, wenden Sie bitte an das Amt für Verkehrsmanagement.

Für weitere Informationen besuchen Sie gern auch die http://www.brd.nrw.de/verkehr/flugplaetze_flugbetrieb/UAV-Aufstieg.htmlInternetseite der Bezirksregierung.