Bußgeld - Verfahrensablauf

Bußgeld - Verfahrensablauf

Auf der Mitteilung, die von der Verkehrsüberwachung am Fahrzeug hinterlassen wird, befindet sich ein Hinweis, dass die Angelegenheit sofort durch Zahlung eines Verwarngeldes erledigt werden kann.

Über die Webseite http://owi.duesseldorf.de (klicken oder direkt wie dargestellt im Browser eingeben, nicht bei Google) und Eingabe der aufgeführten Kennung sowie des Kfz.-Kennzeichens ist es innerhalb einer Frist von 7 Tagen nach Tatdatum möglich, sich direkt über die Details der begangenen Ordnungswidrigkeit zu informieren und diese – wenn gewünscht – sofort durch Zahlung des damit einhergehenden Verwarngeldes abschließend zu erledigen.

Alternativ gelangt man über das Scannen des QR-Codes mit einem Smartphone direkt zur Webseite und muss lediglich das Kfz.-Kennzeichen für den weiteren Ablauf eingeben.

Sollte diese Möglichkeit nicht genutzt werden, erhält die Halterin oder der Halter in Kürze per Post vom Ordnungsamt Gelegenheit zur Stellungnahme. Auf diesem Schreiben befinden sich der Name und die Telefonnummer der Sachbearbeitung.

Welche Verwarngelder und Geldbußen im Einzelfall drohen, ist im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog nachzuschlagen.

Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bußgeldstelle selbstverständlich für alle Fragen zum Verfahren zur Verfügung.

Wir haben für Sie ein Hinweisblatt entwickelt, in dem Sie den gesamten Ablauf eines Ordnungswidrigkeitenverfahren verfolgen können.

Verwarnung

Bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten (bis 55,00 Euro) - dazu gehört z.B. die große Zahl der Halt- und Parkverstöße - kann die Polizei oder das Ordnungsamt Verwarnungen erteilen. Eine Verwarnung hat zum Ziel, diese Angelegenheit auf einfache Art und Weise abschließend zu erledigen, um ein förmliches und entsprechend aufwändiges Bußgeldverfahren zu vermeiden.

Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn die erteilte Verwarnung wirksam wird.

Eine Verwarnung wird dann wirksam, wenn der Betroffene mit ihr einverstanden ist und das Verwarngeld entweder sofort oder innerhalb der gesetzten Frist zahlt.

Bußgeld

Wird die Verwarnung nicht wirksam oder handelt es sich nicht mehr um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit, wird das förmliche Bußgeldverfahren von Seiten des Ordnungsamtes eingeleitet. Dies ist kostenpflichtig und liegt aktuell bei 28,50 Euro. Das Bußgeldverfahren ist an vorgegebene Regeln gebunden, z.B. Fristen, Zustellvorschriften, Rechtsbehelfsmöglichkeiten sowie Rechtskrafteintritt.

Der Übergang zum Bußgeldverfahren erfolgt auch dann, wenn der Betroffene nach Empfang des kombinierten Vordruckschreibens "schriftliche Verwarnung/Anhörungsbogen" das Verwarngeld nicht annimmt, sondern von der Alternativmöglichkeit der Äußerung/Anhörung Gebrauch macht und diese Einwände jedoch nach Abwägung der Umstände nicht zur Aufhebung der Verwarnung geführt haben.

Eine gesonderte Rückantwort auf eine Einlassung des Betroffenen sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Einspruch

Wenn Sie mit einem festgesetzten Bußgeld nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen nach dessen Zustellung Einspruch einzulegen. Die Frist wird auch durch den telefonischen Einspruch gewahrt.

Kontakt und Informationen

  • Bußgeldstelle

    Erkrather Straße 1

    40210 Düsseldorf

    Stadtplanansicht
  • Persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung

    0211 - 8991

    E-Mail