Pop-Up-Sommer - Landeshauptstadt Düsseldorf

Düsseldorfer Pop-Up-Sommer

Düsseldorfer Pop-Up-Sommer

Das erweiterte Service-Angebot der Düsseldorfer Bürgerbüros

Das Bürgerbüro kommt dahin, wo die Menschen sind. Düsseldorferinnen und Düsseldorfer können ihre Anliegen ohne großen Aufwand erledigen. Gerade vor der Ferienzeit bietet der Service die Gelegenheit, noch rechtzeitig vor dem langersehnten Urlaub Reisepässe und Ausweise zu beantragen.

Termine und Orte (jeweils von 9 bis 16 Uhr):

  • 5. Mai 2025 | Hallenbad Rheinblick 741

  • 2. Juni 2025 | Aquazoo Löbbecke Museum

  • 24. Juni 2025 | Münster-Therme

  • 26. Juni 2025 | Schifffahrtmuseum

Wie kann ich das Angebot nutzen?

Zur besseren Planbarkeit können Sie uns Ihren Terminwunsch (Datum, Ort, passende Zeitfenster) vorab per E-Mail zusenden:

popup-buergerbuero@duesseldorf.de

Wir bemühen uns, je nach Verfügbarkeit, den für Sie passenden Termin zu finden.

Wir bitten um Verständnis, dass wir gegebenenfalls nicht alle Wunschtermine erfüllen können. Dann melden wir uns bei Ihnen (daher bitten wir Sie unbedingt, immer eine Telefonnummer zur einfachen Kontaktaufnahme zu hinterlegen).

Was kann ich da machen?

Grundsätzlich können viele Anliegen erledigt werden, für die Sie sonst ins Bürgerbüro gehen würden, zum Beispiel: 

  • Reisepass oder Personalausweis beantragen (auch für Kinder)
  • Wohnsitzan-, -ab- oder -ummelden

Alle Serviceangebote finden Sie hier:

https://www.duesseldorf.de/einwohnerangelegenheiten/

Was brauche ich?

Für Reisepass und Personalausweis:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

Bei Minderjährigen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
  • die Ausweise der Sorgeberechtigten und gegebenenfalls ein Nachweis über das Sorgerecht

Passfotos können direkt vor Ort von Ihnen erstellt werden.

Für Wohnsitzan-, -ab- oder -ummeldung:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Nationalpass)
  • Wohnungsgeberbestätigung (außer bei Abmeldung eines Wohnsitzes)
  • Nur wenn Sie nicht persönlich vorbeikommen und sich vertreten lassen: Vollmacht für die beauftragte Person und deren Ausweis, sowie ein von Ihnen unterschriebener Meldeschein