Je nach Unterstützungsbedarf und Betreuungsintensität können psychisch kranke und/oder suchtkranke Menschen zwischen unterschiedlichen Wohnhilfen wählen. Das Angebot reicht von Übergangswohnheimen und Wohnheimen bis hin zu ambulant betreutem Wohnen (BeWo) im Bereich der Eingliederungshilfe nach § 53/54 SGB XII in selbst angemietetem Wohnraum.