Gut unterwegs

Für Arbeitgeber

Arbeitgeber können den Einsatz von RADschlag für mehr Radverkehr in der Stadt wesentlich unterstützen, indem sie es ihren Mitarbeitern erleichtern, mit dem Rad zur Arbeit zu kommen: z.B. mit ausreichenden Fahrrad-Abstellplätzen, die nah am Eingang des Betriebes liegen und möglichst überdacht sein sollten, und mit Umkleidemöglichkeiten.

Viele weitere Ideen rund um das Thema Fahrradförderung sind denkbar – wie die Anschaffung von „Diensträdern“ zur Erledigung von Terminen, Informationen über das Düsseldorfer Fahrradnetz oder die Teilnahme an Mitmachaktionen und Radelwettbewerben.

Mitmachaktion „Mit dem Rad zur Arbeit“
Auch mit der Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ motivieren Arbeitgeber ihre Mitarbeiter, aufs Rad umzusteigen. Lesen Sie hier mehr dazu.

Rad-Ansprechpartner ernennen
Sinnvoll ist die Ernennung eines Ansprechpartners im Betrieb, der für die Förderung des Radverkehrs zuständig ist und sich kümmert. Viele Informationen zum Radverkehr in Düsseldorf oder zum sicheren Rad fahren erhalten Sie auf den Seiten von RADschlag. Denken Sie neu! Nicht nur gute Erreichbarkeit mit dem Auto, sondern auch mit dem Fahrrad kann Sie in den Augen der Mitarbeiter/innen zu einem attraktiven Arbeitgeber machen.

Unterstützung durch den ADFC
Der ADFC unterstützt mit seinen Betriebsberatern engagierte Arbeitgeber, eine fahrradfreundliche Struktur in ihrem Betrieb aufzubauen oder zu optimieren. Mehr Informationen erhalten Sie direkt beim ADFC und auf der Website „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“, einer Initiative der EU und des ADFC.

Für Gruppen

Hiermit sind Gruppen ab 16 Radfahrer/innen gemeint. Der Gesetzgeber erlaubt dann, einen geschlossenen Verband zu bilden und zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn zu fahren. (§ 27 Abs. 1 StVO) Wichtig ist allerdings, dass der Verband auch wirklich zusammen bleibt und keine Lücken entstehen. Denn eigentlich müssen Radfahrer hintereinander fahren. Nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn sie den Verkehr nicht behindern. (§ 2 Abs. 4 StVO)

Für Kinder und Eltern

Als Erstes kommt Ihr Kind wahrscheinlich auf einem Kindersitz oder in einem Kinder-Fahrradanhänger mit dem Fahrrad in Berührung. Hier gibt es viele unterschiedliche Modelle, zu denen Sie sich im Fahrradhandel beraten lassen können.

Je nach Modell dürfen im Fahrradkindersitz Kinder mit einem Gewicht von bis zu 22 kg befördert werden. In jedem Fall sollte das Kind bereits sicher aufrecht sitzen können. Mit Radverkleidungen oder Ähnlichem muss dafür gesorgt werden, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen geraten können.

Im Fahrradanhänger dürfen sogar zwei Kinder mitfahren.

Sowohl beim Kindersitz wie auch beim Mitnehmen im Fahrradanhänger gilt: das Kind darf max. sieben Jahre (ausgenommen behinderte Kinder), der oder die Fahrer/in muss mindestens 16 Jahre alt sein. (§ 21 Abs. 3 StVO)

Fahrrad fahren lernen

Damit die Kinder selbst Fahrrad fahren lernen, sollten Eltern früh mit ihnen üben. Hier kommen Dreirad oder Laufrad in Frage, wobei beim Letzteren schon von Beginn an der später notwendige Gleichgewichtssinn und die Geschicklichkeit der Kinder trainiert werden.

Unterstützendes Fahrrad-Training in der Grundschule
In vielen Grundschulen gibt es in der ersten und zweiten Klasse ein unterstützendes Training, um das Radfahren zu lernen. Im dritten und vierten Schuljahr können in der Jugendverkehrsschule auch die grundlegenden Verkehrsregeln gelernt und der „Fahrradführerschein“ gemacht werden.

Ausnahmen für Kinder beim Radfahren
Beim Rad fahren gelten für Kinder Ausnahmen: Gehwege dürfen eigentlich nur von Fußgängern benutzt werden.
Bis zum 8. Geburtstag müssen Kinder entweder mit dem Fahrrad auf einem baulich angelegten Radweg oder aber auf dem Gehweg fahren. Dabei darf eine geeignete Aufsichtsperson ebenfalls den Gehweg mit dem Rad benutzen. Dies erhöht die Kommunikation und den Sichtkontakt zum Kind. Die Aufsichtsperson muss über 16 Jahre alt sein. Auf Fußgänger müssen beide natürlich weiter Rücksicht nehmen.
Zwischen dem 8. und 10. Geburtstag dürfen sich die Kinder aussuchen, ob sie mit dem Drahtesel auf dem Gehweg oder anderen Radverkehrsanlagen fahren wollen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen sie absteigen. (§ 2 Abs. 5 StVO)
Ab dem 10. Geburtstag, also in der Regel nach Erhalt des Fahrradführerscheins“, gelten für Kinder die „Erwachsenen-Regeln“.

Für Partygänger – Finger weg von Alkohol und Drogen

Wussten Sie´s schon? Für Fahrradfahrer gelten gesetzlich vorgeschriebene Alkohol-Promillegrenzen. Wer sie nicht einhält, kann Bußgelder, Punkte und sogar ein Fahrverbot für das Auto bekommen – dann nämlich, wenn eine sogenannte Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, kurz MPU, verhängt wird. Die MPU müssen übrigens auch diejenigen bestehen, die zum Zeitpunkt der Verordnung keinen Führerschein besitzen und ihn später machen wollen. Die Sperrfrist, die bis zur MPU abgewartet werden muss, beträgt bei Trunkenheitsvergehen auf dem Fahrrad mindestens 6 Monate.

Promillegrenzen für Fahrradfahrer
Fahrradfahrer sollten sich also Folgendes einprägen: Die Promillegrenze Fahrrad (Deutschland) liegt bei 1,6 Promille. Ab diesem Wert liegt eine Straftat vor, und ein Verfahren wegen Trunkenheit wird eingeleitet. Ab diesem Wert gehen die Behörden von der „absoluten Fahruntauglichkeit“ aus. Das heißt, wer mit 1,6 Promille noch Fahrrad fährt, muss auch dann mit Sanktionen rechnen, wenn er keine Gefährdungen im Straßenverkehr produziert.

Bereits ab 0,3 Promille und auffälliger Fahrweise droht ein Bußgeld. Kommt noch ein Unfall dazu, kann es auch schnell zur Strafanzeige mit den oben beschriebenen Folgen kommen.

Auch wer mit Drogen Fahrrad fährt, muss damit rechnen, dass die Zulassungsbehörde eine MPU anordnet. Damit einher geht oft der dauerhafte Entzug der Fahrerlaubnis, denn diese erlangt man erst wieder, wenn die MPU bestanden wurde. Um sie zu bestehen, ist auch ein langfristiger Nachweis der Abstinenz erforderlich. Erst danach wird das Fahrverbot aufgehoben.

Radl'n im Alter – aber sicher!

Die Meinungen gehen auseinander, inwieweit es spezielle Seniorenfahrräder gibt, da selbst-verständlich die Anforderungen an das Fahrrad  in jeder Altersgruppe individuell äußerst unterschiedlich sind. Fest steht, dass es heute für fast alle Bedürfnisse entsprechende Angebote gibt, so dass kaum jemand auf Grund geringer werdender körperlicher Leistungsfähigkeit auf den Genuss des Radfahrens verzichten muss. Details erfahren Sie am Besten bei Ihrem Fahrradhändler oder im Internet.

Unsere Tipps:

  • Benutzen Sie möglichst ein Rad, bei dem Lenker und Rahmen Ihnen eine aufrechte Sitzposition erlauben.
  • Wählen Sie möglichst breite Reifen. So bleibt das Rad leichter im Gleichgewicht und die Reifen geraten nicht so leicht in irgendwelche Rillen, z.B. Straßenbahnschienen.
  • Stellen Sie die Höhe des Sattels so ein, dass Ihre Füße den Boden noch berühren.
  • Achten Sie auf starke und gleichmäßige Bremsen. Eine starke Bremswirkung kann evtl. nachlassende Reaktionsfähigkeit etwas ausgleichen.
  • Wählen Sie ein Fahrrad mit Rücktrittbremse. Diese ist leichter und effektiver zu bedienen.
  • Achten Sie darauf, dass das Fahrrad sich immer in einem verkehrssicheren Zustand befindet. (Bremse, Licht).
  • Nutzen Sie immer, wenn es möglich ist, Radwege oder ruhige Anliegerstraßen.
  • Fahren Sie nie ohne Helm. Der schützt bei Unfällen vor gefährlichen Kopfverletzungen.  86% aller verunglückten Radfahrer erleiden Kopfverletzungen.


Detaillierte Infos und praktische Hilfe für Senioren bietet auch die Polizei in Düsseldorf. Dort gibt es ein umfangreiches „Programm für Mobile Senioren“. Dieses Programm beinhaltet systematische Schulungen sowie praktische Beratung auch für Gruppen. Alle Angebote sind kostenlos. Nähere Informationen erhalten sie im Polizeipräsidium, Verkehrskommissariat 11 oder unter: 0211-870 8811 und 0211-870 6806.

Einkaufen mit dem Rad: Lastenräder und Anhänger

Immer mehr Menschen in Düsseldorf nutzen Lastenräder oder Fahrradanhänger, um bequem, schnell und umweltfreundlich einzukaufen. Mit wenig Mühe können sie damit auch große Zuladungen transportieren. Dabei gibt es unterschiedliche Bauarten, ganz nach Geschmack: mit Kisten vorne am Fahrrad, Ladeflächen zwischen Lenker und Vorderrad oder mit Lastenräder, die hinten besonders große, stabile Gepäckträger oder Anhänger haben. Der Radhändler in Ihrer Nähe berät Sie sicherlich gerne dazu. Eine Liste der Fachhändler und Partner der Stadt Düsseldorf finden Sie hier.