Geibelstraße

Geibelstraße

Einbahnstraßenöffnung mit Radverkehrsanlagen

Baustart: Januar 2024

Auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung 7 (BV7/175/2021) hat die Verwaltung eine Planung zur Öffnung der Geibelstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung erstellt.

Für die Öffnung der Einbahnstraße wird für den Radverkehr in Fahrtrichtung ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen installiert. In Gegenrichtung wird ein Fahrradschutzstreifen mit Sicherheitsabstand zum angrenzenden Parkstand geplant. Der Schutzstreifen hat eine Breite von 1,50 Meter und der Sicherheitstrennstreifen 0,75 Meter.

An der Kreuzung Vautierstraße/Geibelstraße wird ebenfalls ein aufgeweiteter Radaufstellstreifen sowie ein einführender Radfahrstreifen installiert.

In einem nächsten Schritt soll der freie Rechtsabbieger am Knotenpunkt Geibelstraße/Vautierstraße aufgrund eines Beschlusses der Unfallkommission zurückgebaut werden.