Fahrradstraßen in Düsseldorf

Fahrradstraßen in Düsseldorf

Fahrradstraßen sind ein effektives Instrument zur Förderung des Radverkehrs. Sie tragen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, regeln den Verkehrsfluss und unterstützen städtebauliche Entwicklungen.

Im Zuge des Ausbaus der Radinfrastruktur entstehen in Düsseldorf neue Fahrradstraßen. Zum Beispiel auf einem Abschnitt der Straße Am Wehrhahn sowie auf der Limburg- und Gutenbergstraße. Auch bei der Planung der ersten Radleitroute Nord-Süd, wurden zwei Fahrradstraßen geplant: eine direkt am Landtag auf der Moselstraße eine weitere auf der Reeserstraße in Golzheim.

Die wichtigsten Regeln.

  • Vorrang für Radfahrende auf der gesamten Strecke
  • Maximale Geschwindigkeit: 30 km/h für alle Verkehrsteilnehmer
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren
  • Autoverkehr muss Radfahrende mit mindestens 1,5 Metern Abstand überholen
  • Parken und halten verboten, außer auf explizit ausgewiesenen Parkflächen
  • Kinder unter 8 Jahren dürfen bei Bedarf auf den Gehweg ausweichen

Woran erkenne ich eine Fahrradstraße?

Woran erkenne ich eine Fahrradstraße?

1. Beschilderung

Eine Fahrradstraße erkennt man an der von der Straßenverkehrsordnung (STVO) vorgegebenen Beschilderung.

  • Beginn

  • Ende

Fahrradstraßen sind speziell für den Radverkehr vorgesehen, können aber durch die Anbringung von Zusatzschildern auch für die Nutzung durch andere Verkehrsarten freigegeben werden.

  • KFZ-Verkehr frei

  • Anlieger-Verkehr frei

  • Linien-Verkehr frei

Für die Freigabe des Kfz-Verkehrs auf Fahrradstraßen gibt es Vorgaben für das maximale Verkehrsaufkommen und der Kfz-Verkehr sollte grundsätzlich nur auf kurzen Teilabschnitten zugelassen werden. Um dies zu realisieren werden häufig Modale Filter z.B. in Form von Diagonalsperren eingebaut, die die Kfz-Nutzung auf Anliegerverkehre beschränken. Demnach werden Fahrradstraßen mit Kfz-Nutzung vorwiegend mit Anlieger frei beschildert. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Reduktion des Verkehrsaufkommens durch Einbahnstraßenregelungen. 

2. Markierung

Neben der Beschilderung gemäß StVO sind Fahrradstraßen in Düsseldorf durch folgende Gestaltungselemente klar erkennbar:

  • Fahrradpiktogramme auf rotem Untergrund: Zu Beginn der Fahrradstraße werden Fahrradpiktogramme auf roter Markierung aufgebracht. Bei umfassenden Sanierungen kann die gesamte Strecke mit rotem Asphalt versehen werden. An Einmündungen von Querstraßen wird auf ähnliche Weise auf den Radverkehr hingewiesen.

  • Eingangseinengung: Abhängig von der Fahrbahnbreite wird der Beginn der Fahrradstraße eingeengt, um den Autoverkehr abzubremsen und die Sicherheit zu erhöhen.

  • Gestrichelte weiße Linie: Ein 25 cm breiter, unterbrochener Strich kennzeichnet deutlich den zu befahrenden Bereich der Fahrradstraße.

  • Sicherheitstrennstreifen: Ein 0,75 m breiter Streifen trennt den Radweg von Parkständen und sorgt für mehr Sicherheit.

  • Fahrradpiktogramme und Richtungspfeile: Diese Markierungen auf der Fahrbahn zeigen die vorgesehene Fahrtrichtung für Radfahrende an und erleichtern die Orientierung.

 

  • Einfahrtsituation

  • Einmündung / Kreuzungsbereich

  • 0,75 Meter Sicherheitstrennstreifen

  • Fahrradpiktogramme und Richtungspfeile