Rund 200 Grünpfeile für den Radverkehr

Rund 200 Grünpfeile für den Radverkehr

In der Landeshauptstadt Düsseldorf wird stadtweit der Grünpfeil für Radfahrende eingeführt. Seit Jahresbeginn arbeitet die Stadt daran, den im Rahmen politischer Beschlüsse gefassten Plan umzusetzen und den Grünpfeil für Radfahrende in Düsseldorf flächendeckend zu etablieren. Ein vorausgegangener, umfangreicher Pilotversuch der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hatte zuvor bestätigt, dass der Grünpfeil die Sicherheit der Radfahrenden sowie der anderen Verkehrsteilnehmenden nicht beeinträchtigt oder gefährdet.

Die Standorte für den Grünpfeil werden in Düsseldorf sorgfältig ausgewählt. Sie müssen bestimmte Kriterien erfüllen, die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschrieben sind. Vor Ort muss besonders geprüft werden, ob "gute Sichtbeziehungen" vorhanden sind. Die Überprüfung von mehr als 650 Ampelanlagen in der Stadt war ein notwendiger und zeitintensiver Schritt. Danach konnten schon mehr als 100 Kreuzungen identifiziert werden, an denen einer oder mehrere der Grünpfeile sicher angebracht werden können. Aufgrund der bisherigen Ergebnisse wird davon ausgegangen, dass letztlich mehr als 200 solcher Verkehrszeichen für Radfahrer installiert werden können.

Ein Video zu diesem Thema unter: https://www.youtube.com/watch?v=IgUqTEhcTgU.

 

Was ist der Grünpfeil?

Der Grünpfeil für den Radverkehr ist ein Verkehrszeichen, das speziell für Radfahrer entwickelt wurde. Es erlaubt Radfahrenden, trotz roter Ampel nach rechts abzubiegen. Das Schild zeigt einen grünen Pfeil auf weißem Hintergrund mit einem schwarzen Rahmen, der nach rechts zeigt. Das Wort "nur" und ein Fahrrad-Piktogramm ergänzen das Zeichen. Dies unterscheidet ihn vom herkömmlichen Grünpfeil, der ausschließlich für Autofahrer gilt. Dieser Grünpfeil für Radfahrende trägt zur Förderung des Radverkehrs bei.

Welche Regeln gelten beim Grünpfeil für Radfahrende?

Welche Regeln gelten beim Grünpfeil für Radfahrende?

Auch wenn der Grünpfeil für Radfahrende das Abbiegen bei Rot erlaubt, müssen Radfahrende dennoch einige Regeln beachten:

  1. Zielgruppe: Der Grünpfeil für Radfahrende gilt ausschließlich für Fahrräder und E-Bikes die nicht zulassungspflichtig sind. Motorisierte Fahrzeuge müssen weiterhin bei Rot warten.
  2. Anhalten. Umschauen. Abbiegen: Ähnlich wie bei einem Stoppschild, müssen Radfahrende zuerst anhalten. Sie dürfen erst abbiegen, nachdem sie sich vergewissert haben, dass sie keine anderen Verkehrsteilnehmende gefährden. Besonders auf den Querverkehr muss geachtet werden.
  3. Angemessene Geschwindigkeit: Die Geschwindigkeit muss an die aktuelle Verkehrssituation angepasst werden um andere Verkehrsteilnehmende weder zu gefährden noch zu behindern.
  4. Ausreichende Sicht: Radfahrer:innen dürfen den Grünpfeil nur bei einer ausreichenden Sichtweite nutzen und müssen den Verkehr in der Straße, in die sie abbiegen, beachten.
  5. Andere Verkehrszeichen beachten: Der Grünpfeil für Radfahrende ist kein Freifahrtschein. Radfahrende müssen trotz des grünen Pfeils auf andere Verkehrszeichen achten, insbesondere auf Vorfahrtsregelungen.

Zu beachten ist, dass der Grünpfeil für Radfahrende keine Garantie für die eigene Sicherheit ist. Die Radfahrenden sind immer in der Pflicht, auf ihre Umgebung zu achten und sich entsprechend zu verhalten (§1 StVO).