Mit der Installation von 161 Grünpfeilen für den Radverkehr gehört Düsseldorf zu den ersten Großstädten in Deutschland, die das neue "Verkehrszeichen 721" flächendeckend eingeführt haben. Nach Aufnahme des Grünpfeils für Radfahrer in die Straßenverkehrsordnung hat die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr alle rund 650 signalisierten Ampelkreuzungen auf die Möglichkeit geprüft, das neue Verkehrszeichen einzusetzen. Das Ergebnis: 161 Kreuzungen wurden entsprechend ausgestattet.
Ziel war es, alle signalisierten Rechtsabbiegemöglichkeiten, bei denen der Einsatz des Grünpfeils möglich ist, auszurüsten und so das Zeichen im Stadtgebiet regelmäßig zu nutzen.
Zukünftig wird der Grünpfeil bei der Planung und Anpassung von Knotenpunkten – etwa im Rahmen von Radleitrouten – immer als Fördermaßnahme für den Radverkehr geprüft und, wo möglich, umgesetzt.
Ein häufiges Kriterium gegen den Einsatz war, dass an den betroffenen Kreuzungen die Rad- und Gehwege nicht ausreichend voneinander getrennt sind. Da im Bereich der Rad- und Fußverkehrsförderung kontinuierlich Verbesserungen vorgenommen werden, ist zu erwarten, dass in Zukunft weitere Grünpfeile hinzukommen werden.
Was ist der Grünpfeil?
Der Grünpfeil für den Radverkehr ist ein Verkehrszeichen, das speziell für Radfahrer entwickelt wurde. Es erlaubt Radfahrenden, trotz roter Ampel nach rechts abzubiegen. Das Schild zeigt einen grünen Pfeil auf weißem Hintergrund mit einem schwarzen Rahmen, der nach rechts zeigt. Das Wort "nur" und ein Fahrrad-Piktogramm ergänzen das Zeichen. Dies unterscheidet ihn vom herkömmlichen Grünpfeil, der ausschließlich für Autofahrer gilt. Dieser Grünpfeil für Radfahrende trägt zur Förderung des Radverkehrs bei.
Welche Regeln gelten beim Grünpfeil für Radfahrende?
Welche Regeln gelten beim Grünpfeil für Radfahrende?
Auch wenn der Grünpfeil für Radfahrende das Abbiegen bei Rot erlaubt, müssen Radfahrende dennoch einige Regeln beachten:
Zielgruppe: Der Grünpfeil für Radfahrende gilt ausschließlich für Fahrräder und E-Bikes die nicht zulassungspflichtig sind. Motorisierte Fahrzeuge müssen weiterhin bei Rot warten.
Anhalten. Umschauen. Abbiegen: Ähnlich wie bei einem Stoppschild, müssen Radfahrende zuerst anhalten. Sie dürfen erst abbiegen, nachdem sie sich vergewissert haben, dass sie keine anderen Verkehrsteilnehmende gefährden. Besonders auf den Querverkehr muss geachtet werden.
Angemessene Geschwindigkeit: Die Geschwindigkeit muss an die aktuelle Verkehrssituation angepasst werden um andere Verkehrsteilnehmende weder zu gefährden noch zu behindern.
Ausreichende Sicht: Radfahrer:innen dürfen den Grünpfeil nur bei einer ausreichenden Sichtweite nutzen und müssen den Verkehr in der Straße, in die sie abbiegen, beachten.
Andere Verkehrszeichen beachten: Der Grünpfeil für Radfahrende ist kein Freifahrtschein. Radfahrende müssen trotz des grünen Pfeils auf andere Verkehrszeichen achten, insbesondere auf Vorfahrtsregelungen.
Zu beachten ist, dass der Grünpfeil für Radfahrende keine Garantie für die eigene Sicherheit ist. Die Radfahrenden sind immer in der Pflicht, auf ihre Umgebung zu achten und sich entsprechend zu verhalten (§1 StVO).