Im Rahmen des Rathausempfangs zum Jahrestag des Anwerbeabkommens zwischen Marokko und Deutschland begrüßte Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller auch die Generalkonsulin des Königreichs Marokko, Lalla Loubna Ait Bassidi, im Düsseldorfer Rathaus; Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf/Wilfried Meyer
Mit dem Empfang erinnerte die Landeshauptstadt an das seit 1963 bestehende Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Marokko; Foto: Landeshauptstadt Düsseldorf/Wilfried Meyer
Mit einem Empfang erinnerte die Landeshauptstadt am Dienstag, 23. Mai, an das seit 1963 bestehende Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Marokko. Im Rahmen der Feierlichkeit begrüßte Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller auch die Generalkonsulin des Königreichs Marokko, Lalla Loubna Ait Bassidi, im Düsseldorfer Rathaus.
Das deutsch-marokkanische Anwerbeabkommen wurde am 21. Mai 1963 vor dem Hintergrund des Arbeitskräftemangels in deutschen Industriebetrieben und einer hohen Arbeitslosigkeit in Marokko abgeschlossen. Ziel eines Anwerbeabkommens ist eine staatlich regulierte Arbeitsmigration.
In der Landeshauptstadt Düsseldorf leben aktuell rund 5.450 Menschen mit marokkanischer Staatsangehörigkeit. Ein Generalkonsulat des Königreichs Marokko ist in Düsseldorf in der Cecilienallee ansässig.