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Schöffenangelegenheiten

Schöffenangelegenheiten

Hinweis: Der Bewerbungszeitraum für die Amtsperiode vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 ist beendet.
Bewerbungen für die nächste Periode sind voraussichtlich ab Ende 2027 wieder möglich.

 

In Strafgerichtsverfahren entscheiden neben Berufsrichterinnen und Berufsrichtern auch Schöffen als ehrenamtliche Richterinnen und Richter über Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und Berufsrichter und nehmen an der gesamten Hauptverhandlung und Urteilsfindung teil.

Als Vertretung des Volkes sollen sie dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt und das Verständnis der Bevölkerung für die Rechtsprechung gefördert wird. Sie werden auf Grund einer von der Gemeindebehörde aufgestellten Vorschlagsliste von einem Ausschuss für fünf Jahre gewählt. Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen.

Erklärvideo Schöffen

  • Schöffenwahlen 2023 Schöffenwahlen in der Landeshauptstadt Düsseldorf

Bewerbung und Kontakt

Bewerbung und Kontakt

Für allgemeine Rückfragen oder Informationen zum Thema können Sie unter folgender E-Mail-Adresse Kontakt aufnehmen: Schoeffenangelegenheiten_Amt30@duesseldorf.de.

Kontakt

Frau Eitel

Tel.: 0211 - 8998276