Sukkulenten als Dachbepflanzung
Sukkulenten eignen sich für eine abwechslungsreiche Dachbepflanzung besonders gut.

Förderprogramm Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung

Bereits seit 2016 fördert die Landeshauptstadt Düsseldorf im Rahmen des Programmes „Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung“ (DAFIB) die Begrünung privater Haus- und Hofflächen sowie Gewerbeflächen. Auch Projekte des urbanen Gärtnerns auf Privatflächen werden im DAFIB-Förderprogramm berücksichtigt. Nach Maßgabe der Förderrichtlinie werden finanzielle Zuwendungen gewährt, um die ökologische Qualität des Wohnumfeldes aufzuwerten und damit die dortige Lebensqualität zu verbessern.

Die Vorteile liegen auf der Hand: Gründächer ermöglichen die dezentrale Zwischenspeicherung von Regenwasser und entlasten damit Kanalisation, Kläranlage und Vorfluter. Fassadenbegrünung trägt zur Steigerung der Artenvielfalt bei, bindet Staub und erhöht die Luftfeuchtigkeit. Mehr Grün statt Grau wirkt sich positiv auf das lokale Stadtklima aus und trägt dazu bei, die sommerliche Hitzebelastung in Düsseldorf zu verringen. Machen Sie mit und lassen Sie sich fördern!

Förderanträge / Auszahlung


Förderantrag

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Auszahlungsantrag

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Was wird gefördert?

Themen

Im Rahmen des Förderprogramms werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • die Dachbegrünung
  • die Fassadenbegrünung 
  • die Innenhofbegrünung und Entsiegelung

Weitere Infos und Details entnehmen Sie bitte der Richtlinie.

Richtlinie

Themen

Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung – DAFIB: Richtlinie Stand 12 2020

Weitere Informationen

Themen

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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie läuft die Antragsstellung ab?

So beantragen Sie die Fördermittel:

Schritt 1: Förderrichtlinie lesen

Grundlage aller Anträge ist die DAFIB- Förderrichtlinie. Darin können Sie genau nachlesen,

  • welche Maßnahmen förderfähig sind,
  • wie hoch die Fördersätze sind,
  • welche Unterlagen Sie einreichen müssen,
  • welche Bedingungen Sie erfüllen müssen.

Schritt 2: Antragsformular ausfüllen

  • das Antragsformular ausfüllen und mit den geforderten Anlagen beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz einreichen,
  • auf den Erhalt des Förderbescheids mit der Fördernummer warten,
  • dann erst Aufträge erteilen und Maßnahmen durchführen,
  • Achtung: Eine vorzeitige Beauftragung von Maßnahmen führt zur Ablehnung einer Förderung!

Schritt 3: Auszahlungsantrag einreichen

  • Belege und Nachweise zusammen mit dem Auszahlungsantrag innerhalb von drei Monaten beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz einreichen,
  • nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Überweisung der bewilligten Gelder.

Wie lange ist die Bearbeitungszeit?

Die Nachfrage zu unserem Förderprogramm ist in den letzten Monaten sehr stark angestiegen. Wir freuen uns sehr, dass sich viele Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende beteiligen. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass es teilweise zu längeren Bearbeitungszeiten bei den Förderanträgen kommt.

Antrag auf Gewährleistung von Fördermitteln

Antragstellende müssen ca. 1 bis 2 Wochen auf die Vergabe der Fördernummer warten. Mit dieser Nummer kann die beantragte Maßnahme begonnen werden.

Antrag auf Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln

Die Verwaltung arbeitet aber stetig an Optimierungsprozessen, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. In diesem Zeitraum bitten wir von Rückfragen bzgl. der Bearbeitungsdauer abzusehen.

Wir bitten die Wartezeit zu entschuldigen und um Ihr Verständnis.

Bitte beachten

Die Maßnahmen dürfen erst beauftragt werden, wenn Ihnen die Fördernummer zugestellt wurde. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung einer Förderung. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht. Bitte lesen Sie die Förderrichtlinie aufmerksam durch. Bei Unklarheiten helfen wir gerne weiter. Eine Terminvereinbarung zur Besprechung Ihres Förderantrags ist möglich. Die DAFIB-Förderrichtlinie, die Antragsformulare und weiterführende Informationen finden Sie gebündelt im Download-Modul weiter unten.

Förderungsausschluss: Analog zu den (ehemaligen) Fördergebieten EKISO und KIQ ist eine Förderung für eine beantragte Maßnahme dann ausgeschlossen, wenn sich die beantragte Maßnahme innerhalb einer Gebietskulisse im Sinne der Städtebauförderung befindet (beispielsweise Garath 2.0, Rath/Mörsenbroich), es sei denn, sie erweist sich als nicht förderfähig oder die jeweiligen Fördermittel sind ausgeschöpft (laut Verwaltungspraxis zu DAFIB-Richtlinie Punkt 3 Förderungsauschluss)

Adress- und Kontaktdaten

Hinweise zum Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz

Hinweise zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Artikel 12 bis 14) im Umweltamt der Landeshauptstadt Düsseldorf (vier Seiten, PDF-Datei, 90 KB):
Hinweise des Umweltamtes zum Datenschutz