Förderanträge / Auszahlung
Was wird gefördert?
Themen
Im Rahmen des Förderprogramms werden folgende Maßnahmen gefördert:
- die Dachbegrünung
- die Fassadenbegrünung
- die Innenhofbegrünung und Entsiegelung
Weitere Infos und Details entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Richtlinie
Themen
Richtlinie der Landeshauptstadt Düsseldorf zur Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung – DAFIB: Richtlinie Stand 12 2020
Weitere Informationen
Themen
Weitere Informationen per Klick auf das jeweilige Thema
Praxisbeispiele aus Düsseldorf
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Wie läuft die Antragsstellung ab?
So beantragen Sie die Fördermittel:
Schritt 1: Förderrichtlinie lesen
Grundlage aller Anträge ist die DAFIB- Förderrichtlinie. Darin können Sie genau nachlesen,
- welche Maßnahmen förderfähig sind,
- wie hoch die Fördersätze sind,
- welche Unterlagen Sie einreichen müssen,
- welche Bedingungen Sie erfüllen müssen.
Schritt 2: Antragsformular ausfüllen
- das Antragsformular ausfüllen und mit den geforderten Anlagen beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz einreichen,
- auf den Erhalt des Förderbescheids mit der Fördernummer warten,
- dann erst Aufträge erteilen und Maßnahmen durchführen,
- Achtung: Eine vorzeitige Beauftragung von Maßnahmen führt zur Ablehnung einer Förderung!
Schritt 3: Auszahlungsantrag einreichen
- Belege und Nachweise zusammen mit dem Auszahlungsantrag innerhalb von drei Monaten beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz einreichen,
- nach Prüfung der Unterlagen erfolgt die Überweisung der bewilligten Gelder.
Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Die Nachfrage zu unserem Förderprogramm ist in den letzten Monaten sehr stark angestiegen. Wir freuen uns sehr, dass sich viele Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Energiewende beteiligen. Dies hat allerdings auch zur Folge, dass es teilweise zu längeren Bearbeitungszeiten bei den Förderanträgen kommt.
Antrag auf Gewährleistung von Fördermitteln
Antragstellende müssen ca. 1 bis 2 Wochen auf die Vergabe der Fördernummer warten. Mit dieser Nummer kann die beantragte Maßnahme begonnen werden.
Antrag auf Bewilligung und Auszahlung von Fördermitteln
Die Verwaltung arbeitet aber stetig an Optimierungsprozessen, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. In diesem Zeitraum bitten wir von Rückfragen bzgl. der Bearbeitungsdauer abzusehen.
Wir bitten die Wartezeit zu entschuldigen und um Ihr Verständnis.
Bitte beachten
Die Maßnahmen dürfen erst beauftragt werden, wenn Ihnen die Fördernummer zugestellt wurde. Eine vorzeitige Beauftragung führt zur Ablehnung einer Förderung. Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht. Bitte lesen Sie die Förderrichtlinie aufmerksam durch. Bei Unklarheiten helfen wir gerne weiter. Eine Terminvereinbarung zur Besprechung Ihres Förderantrags ist möglich. Die DAFIB-Förderrichtlinie, die Antragsformulare und weiterführende Informationen finden Sie gebündelt im Download-Modul weiter unten.
Förderungsausschluss: Analog zu den (ehemaligen) Fördergebieten EKISO und KIQ ist eine Förderung für eine beantragte Maßnahme dann ausgeschlossen, wenn sich die beantragte Maßnahme innerhalb einer Gebietskulisse im Sinne der Städtebauförderung befindet (beispielsweise Garath 2.0, Rath/Mörsenbroich), es sei denn, sie erweist sich als nicht förderfähig oder die jeweiligen Fördermittel sind ausgeschöpft (laut Verwaltungspraxis zu DAFIB-Richtlinie Punkt 3 Förderungsauschluss)
Adress- und Kontaktdaten
-
Landeshauptstadt Düsseldorf
Startseite
-
Abt. 19/3 Umweltplanung und Klimaschutz
Ihr Ansprechpartner -
Brinckmannstraße 7
Stadtplan
40225 Düsseldorf -
Tel. 0211- 89-21048
E-Mail