U-Wert - Landeshauptstadt Düsseldorf

Welche Wärmedurchgangswerte (U-Werte) müssen eingehalten werden?

Welche Wärmedurchgangswerte (U-Werte) müssen eingehalten werden?

In folgender Tabelle sind die geforderten U-Werte des Gebäudeenergiegesetzes und des städtischen Förderprogramms für die üblichen Außenbauteíle angegeben.

Bauteil

GEG
U-Wert [W/m²K]
Düsseldorfer Förderprogramm
U-Wert [W/m²K]
Außenwand 0,24 0,20
Fenster [Uw] 1,3 1,1
Verglasung [Ug] 1,1 ---
Dachfenster [Uw] 1,4 1,1
Geneigtes Dach 0,24 0,20
Oberste Geschossdecke 0,24 0,18
Flachdach 0,2 0,18
Kellerdecke 0,3 0,27

 

Wie wird der U-Wert bestimmt?

Beispiel: Nachträglich gedämmte Außenwand

Wie wird der U-Wert bestimmt?

Der U-Wert für das bestehende Bauteil kann oftmals mit Hilfe der Baubeschreibung des Gebäudes bestimmt werden. Hier finden sich die Materialien, die für den Bau verwendet worden sind mit den notwendigen technischen Kennwerten.

Wenn keine Baubeschreibung vorhanden ist, müssen diese Kennwerte abgeschätzt oder aus Tabellen entnommen werden, in denen Bauteile derselben Baualtersklasse dargestellt sind.

Wird nun auf das vorhandene Bauteil ein Dämmstoff aufgebracht, verringert sich der U-Wert. Je nach Dämmstoffart und -dicke, kann der U-Wert dann so weit gesenkt werden, bis die Anforderungen an das Gebäudeenergiegesetz oder an das Förderprogramm eingehalten sind.

Im Beispiel der gedämmten Außenwand (s. seitliches Bild) wurde der U-Wert mit einer 16cm dicken Dämmplatte aus Mineralwolle auf 0,19 W/m²K gesenkt. Somit erfüllt diese Außenwand die Anforderungen an den vom Förderprogramm gestellten U-Wert.

Im Internet sind einfache Anwendungsprogramme verfügbar, die mit gewissen Vorkenntnissen zur überschlägigen Berechnung genutzt werden können, zum Beispiel u-wert.net.

  • Landeshauptstadt Düsseldorf

    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

    Startseite
  • Abteilung

    Umweltplanung und Klimaschutz

    E-Mail
  • Brinckmannstraße 7

    40225 Düsseldorf

    Telefax 0211 - 8929451

    Stadtplan
  • Servicetelefon

    0211 - 8921015

    Sprechzeiten

    Mo–Do 8–15 Uhr, Fr 8–12 Uhr