- Werden nur Objekte in Düsseldorf gefördert?
Ja, die Objektadresse muss im Stadtgebiet von Düsseldorf liegen.
- Welche Maßnahmen kann ich mir als Mieterin bzw. Mieter fördern lassen?
Folgende Maßnahmen werden für Mieterinnen und Mieter gefördert:
- elektronisch gesteuerte Thermostatköpfe
- Durchlauferhitzer bei Bestandsbauten
- steckerfertige Photovoltaik-Anlagen (BalkonSolar)
- Ladeinfrastruktur für Elektroautos
- Ich bin Mieterin bzw. Mieter - benötige ich die Zustimmung meines Vermieters/Eigentümers des Objekts?
Ja, das Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin ist mit dem Antrag vorzulegen.
- Es gibt mehrere Eigentümer bei dem Gebäude – was ist bei Antragstellung zu beachten?
Für den Antrag benötigen Sie das Einverständnis der Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer des Gebäudes.
- Muss der Förderantrag unterschrieben werden?
Mit dem neuen Onlineverfahren ist eine Unterschrift nicht mehr erforderlich.
- Welche Eigentümerinnen und Eigentümer gelten als antragsberichtigt?
Als Eigentümerinnen und Eigentümer gelten:
- Natürliche Person des privaten Rechts.
- Juristische Person des privaten Rechts, zum Beispiel GmbH, AG.
- Personengesellschaften, zum Beispiel GbR, KG, OHG.
- Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
- Alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit hat durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt zu erfolgen.
- Welche Fristen sind zu beachten?
Die Antragstellung und Förderzusage muss vor Beauftragung erfolgen. Nach Erhalt der Fördernummer haben Sie 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Der Auszahlungsantrag muss innerhalb dieser Frist gestellt werden.
- Ist Eigenleistung förderfähig?
Nein, Maßnahmen in Eigenleistung sind nicht förderfähig.
- Welche Richtlinie gilt für meinen Antrag?
Die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Richtlinie ist Grundlage für die Berechnung der Förderung.
- Gibt es die Möglichkeit mit einer Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin den Antrag zu stellen?
Ja, Sie können mit einer Vollmacht den Antrag für die Eigentümer des Gebäudes stellen. Förderberichtigt bleiben aber die Eigentümer des Gebäudes.
- Kann auch ein Unternehmen als Eigentümerin eines Gebäudes einen Antrag stellen?
Ja, das ist möglich. Es müssen zwei Kriterien erfüllt werden:
- Das Unternehmen muss zum Beispiel eine Juristische Person des privaten Rechts oder eine Personengesellschaft sein.
- Das Unternehmen muss ein Kleinst- und Kleinunternehmen im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG sein. Dies bedeutet, es muss weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.