- Werden nur Objekte in Düsseldorf gefördert?
Ja, die Objektadresse muss im Stadtgebiet von Düsseldorf liegen.
- Welche Maßnahmen kann ich mir als Mieterin bzw. Mieter fördern lassen?
Folgende Maßnahmen werden für Mieterinnen und Mieter gefördert:
- elektronisch gesteuerte Thermostatköpfe
- Durchlauferhitzer bei Bestandsbauten
- steckerfertige Photovoltaik-Anlagen (BalkonSolar)
- Ladeinfrastruktur für Elektroautos
- Ich bin Mieterin bzw. Mieter - benötige ich die Zustimmung meines Vermieters/Eigentümers des Objekts?
Ja, das Einverständnis des Eigentümers/der Eigentümerin ist mit dem Antrag vorzulegen.
- Es gibt mehrere Eigentümer bei dem Gebäude – was ist bei Antragstellung zu beachten?
Für den Antrag benötigen Sie das Einverständnis der Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer des Gebäudes.
- Welche Eigentümerinnen und Eigentümer gelten als antragsberichtigt?
Als Eigentümerinnen und Eigentümer gelten:
- Natürliche Person des privaten Rechts.
- Juristische Person des privaten Rechts, zum Beispiel GmbH, AG.
- Personengesellschaften, zum Beispiel GbR, KG, OHG.
- Wohnungseigentümergemeinschaften im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG).
- Alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG. Der Nachweis der Gemeinnützigkeit hat durch eine entsprechende Bestätigung über die Freistellung der Körperschaftssteuer durch das Finanzamt zu erfolgen.
- Kann auch ein Unternehmen als Eigentümerin eines Gebäudes einen Antrag stellen?
Ja, das ist möglich. Es müssen zwei Kriterien erfüllt werden:
- Das Unternehmen muss zum Beispiel eine Juristische Person des privaten Rechts oder eine Personengesellschaft sein.
- Das Unternehmen muss ein Kleinst- und Kleinunternehmen im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG sein. Dies bedeutet, es muss weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.
- Welche Fristen sind zu beachten?
Die Antragstellung und Förderzusage muss vor Beauftragung erfolgen. Nach Erhalt der Fördernummer haben Sie 24 Monate Zeit für die Umsetzung. Der Auszahlungsantrag muss innerhalb dieser Frist gestellt werden.
- Muss für jede einzelne Maßnahme ein Antrag gestellt werden?
Nein, alle Einzelmaßnahmen können zusammen in einem Förderantrag beantragt werden
- Ist Eigenleistung förderfähig?
Nein, Maßnahmen in Eigenleistung sind nicht förderfähig.
- Welche Richtlinie gilt für meinen Antrag?
Die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Richtlinie ist Grundlage für die Berechnung der Förderung.
- Gibt es die Möglichkeit mit einer Vollmacht des Eigentümers/der Eigentümerin den Antrag zu stellen?
Ja, Sie können mit einer Vollmacht den Antrag für die Eigentümer des Gebäudes stellen. Förderberichtigt bleiben aber die Eigentümer des Gebäudes.
- Was ist der Unterschied zwischen einer Fördernummer mit manueller Prüfung und ohne manuelle Prüfung?
Bei einer manuellen Prüfung, sollte ein Angebot hochgeladen werden. Ihr Antrag wird von einem Mitarbeiter geprüft. Es kann 3-7 Werktage dauern, bis Sie Ihre Fördernummer erhalten. Bei einem ungeprüften Antrag erhalten Sie Ihre Fördernummer sofort und können direkt im Anschluss beauftragen.
- Ich plane eine Sanierung zum Effizienzhaus - kann ich dann auch noch Einzelmaßnahmen beantragen?
Nur in Ausnahmefällen können zum Effizienzhausantrag zusätzlich Einzelmaßnahmen beantragt werden. Alle Maßnahmen die zum Effizienzhausniveau beitragen, können nicht zusätzlich als Einzelmaßnahme gefördert werden.
- Welche Einzelmaßnahmen kann ich parallel zur Effizienzhausförderung beantragen?
Parallel zur Effizienzhausförderung kann die Antragsbegleitung, die Wallbox und der Batteriespeicher gefördert werden. Eventuell auch die PV-Anlage und die Lüftungsanlage, wenn diese nicht für die geplante Effizienzhausstufe benötigt werden!ernehmen muss ein Kleinst- und Kleinunternehmen im Sinne der EU-Empfehlung 2003/361/EG sein. Dies bedeutet, es muss weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.
- Ich habe meine Fördernummer erhalten. Was passiert wenn sich im Nachgang das Förderprogramm ändert - ist meine Förderung dann noch sicher?
Ja! Wenn Sie die Fördernummer und das Förderschreiben erhalten haben, ist die Förderung sicher – zu den Konditionen, die bei Ihrer Antragstellung galten!