Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten - Landeshauptstadt Düsseldorf

Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten

Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten

Förderprogramm

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, der Energieeinsparung, der Dekarbonisierung und dem Ausbau von erneuerbaren Energien werden mit diesem Förderprogramm unterstützt. Alle Informationen, rechtliche Hinweise und Förderanträge finden Sie auf dieser Seite.

Beratungsangebote

Lassen Sie sich zum Düsseldorfer Förderprogramm und den zusätzlichen Fördermöglichkeiten beraten. Die passenden Beratungsangebote finden sie hier.

Förderanträge / Auszahlung


Neue Förderanträge können ab dem 04.03.2025 ausschließlich über das Förderportal der Landeshauptstadt Düsseldorf gestellt werden.

Sollten Sie Fragen zur Anwendung haben oder Hilfe benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter.
Sie erreichen uns unter 0211 - 8921015 oder per Mail unter klimafreundlich-wohnen@duesseldorf.de.

zum Förderportal

­


Auszahlungsantrag - für den Abruf von Fördermitteln nach Beendigung der Maßnahme
 

Nur für Förderanträge, die bis zum 04.03.2025 gestellt wurden: Auszahlungsantrag

Richtlinie

Themen

Förderprogramm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“: Richtlinie Stand 2025

FAQs im Überblick

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie läuft die Antragsstellung ab?

  1. Beratung
    Lassen Sie sich möglichst vorab unabhängig und fachlich beraten.
  2. Angebote einholen
    Holen Sie bei verschiedenen Handwerkern Angebote ein. Beachten Sie bitte unsere Anforderungen für die Förderung.
  3. Registrierung
    Registrieren Sie sich im Förderportal und legen Sie ein Benutzerkonto an.
  4. Anträge stellen
    Stellen Sie dann den entsprechenden Förderantrag im Portal. 
  5. Fördernummer
    Sie erhalten umgehend eine Fördernummer.
  6. Bundesförderung beantragen
    Oftmals kann für dieselbe Maßnahme auch Förderung beim Bund beantragt werden. Hier gilt es folgendes zu beachten: Bei der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG EM) müssen vor einer Antragstellung Liefer- oder Leistungsverträge geschlossen werden. Es ist deshalb notwendig, zunächst die städtische Förderung zu beantragen. Ist die Fördernummer bekannt gegeben, kann die Bundesförderung beantragt werden.
  7. Auftrag erteilen
    Erst nach dem Erhalt der Fördernummer dürfen Sie den Auftrag erteilen.
  8. Antrag auf Auszahlung stellen
    Nach der Maßnahme stellen Sie den Antrag auf Auszahlung. Bitte beachten Sie auch hier die entsprechenden Checklisten.

Bitte beachten: Ein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht nicht. Bei Unklarheiten helfen wir gerne weiter.

Wie lange ist die Bearbeitungszeit?

Aufgrund der anhaltend starken Nachfrage zu den Förderprogrammen kommt es momentan zu verlängerten Bearbeitungszeiten der Auszahlungsanträge. Dies betrifft Auszahlungsanträge für Förderanträge, die vor dem 1.3.2025 gestellt worden sind.

Auszahlungsanträge für Wärmepumpen, Stecker PV Anlagen und Wallboxen werden innerhalb von einem Monat bearbeitet. Bei Auszahlungsanträgen für PV-Anlagen und Speichern ist mit einer Bearbeitungszeit von circa 6 Monaten zu rechnen. Bei komplexeren Förderanträgen mit kombinierten Förderobjekten, insbesondere im Bereich der Gebäudehülle, ist eine längere Bearbeitungszeit nötig.

Die Verwaltung arbeitet stetig an Optimierungsprozessen, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen. Um eine weitere zeitliche Verzögerung der Bearbeitungsprozesse zu verhindern, bitten wir darum, von telefonischen Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Förderantrages abzusehen.

Wir bitten um Ihr Verständnis und bedanken uns für Ihre Geduld.

Was ist bei der Kombination Wärmepumpe/PV Anlage zu beachten?

Um die Innovationsförderung für die Installation einer Photovoltaik-Wärmepumpen-Kombination  (siehe 5.10.1 der Richtlinie) zu erhalten, sollten die Anträge Photovoltaik und Wärmepumpe möglichst zeitgleich gestellt werden. Nachträgliche Ergänzungen bestehender Anträge müssen vor Beauftragung eines der Anlagenteile (PV-Anlage oder Wärmepumpe) erfolgen, da eine Beauftragung als Maßnahmenbeginn gilt. Bei den derzeitigen Bearbeitungszeiten von Antragstellung bis Förderzusage beträgt der Zeitraum für eine mögliche, nachträgliche Beantragung aktuell 6 Wochen. 

Bei Fragen zur gemeinsamen oder nachträglichen Antragstellung und zum Ablauf sprechen Sie uns gerne an. 

Wird der hydraulische Abgleich gefördert?

Am 24.8.2022 hat die Bundesregierung die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) beschlossen. In dieser Verordnung werden Gebäudeeigentümer zu Maßnahmen zur Verbesserung erdgasbetriebener Heizungsanlagen verpflichtet. Die Verordnung ist am 1.10.2022 in Kraft getreten.

Maßnahmen, die in dieser Verordnung gefordert werden, können nicht vom Förderprogramm "klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf" gefördert werden.

Folgende Maßnahmen bei erdgasbetriebenen Heizungsanlagen sind betroffen und können nicht mehr gefördert werden:

  • hydraulischer Abgleich in Nichtwohngebäuden ab 1000 Fläche
  • hydraulischer Abgleich von Wohngebäuden mit mindestens 6 Wohneinheiten

Der hydraulische Abgleich bei erdgasbetriebenen Heizungsanlagen für Wohngebäude mit maximal 5 Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit maximal 1000 Fläche kann weiterhin gefördert werden. Heizungsanlagen auf Basis anderer Energieträger (z.B. Öl, Fernwärme) sind von diesen Regelungen nicht betroffen.

Weitere aktuelle Informationen dazu finden Sie hier.

  • Landeshauptstadt Düsseldorf

    Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz

    Startseite
  • Abteilung

    Umweltplanung und Klimaschutz

    E-Mail
  • Brinckmannstraße 7

    40225 Düsseldorf

    Stadtplan
  • Servicetelefon

    0211 - 8921015

    Sprechzeiten

    Mo–Do 8–15 Uhr, Fr 8–12 Uhr