Änderungen bei den Förderprogrammen des Bundes
Änderungen bei den vom BAFA geförderten Energiegutachten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert die Erstellung von Energiegutachten für Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ab Dezember 2017 gelten einige neue Regeln. Es werden nach wie vor zwei unterschiedliche Beratungsvarianten gefördert. Der Beratungsbericht kann so aufgebaut sein, dass eine Sanierung im Ganzen empfohlen wird oder aufeinander abgestimmte Maßnahmen für eine umfangreiche Sanierung enthält. Ein neues Hilfsmittel, das für einen besseren Überblick im Rahmen der Sanierung erstellt werden soll, ist der individuelle Sanierungsfahrplan. Für beide Berichtsvarianten kann ein solcher Fahrplan erstellt werden. Die Details des Sanierungsfahrplanes werde hier erläutert:
Eine weitere wichtige Veränderung ist die Erweiterung des Energieberaterkreises: Bis jetzt waren bestimmte Berufsgruppen, wie z.B. Inhaber von Handwerksfirmen, die energetische Sanierungen durchführen, ausgeschlossen. Dies wurde geändert. Auch Energieversorgungsunternehmen dürfen nun die Förderung in Anspruch nehmen. Um eine neutrale Beratung zu gewährleisten reicht eine Selbsterklärung des Beraters aus.
BAFA passt die Vorgehensweise zur Antragsstellung an
Neben den Energiegutachten vergibt das BAFA auch Fördergelder für den Austausch von Heizungen. Hier hat sich die Vorgehensweise zur Antragstellung geändert. Seit dem 1.1.2018 ist die Förderung einer Maßnahme immer vor Beginn der Ausführung zu beantragen. Maßgebend ist das Datum der Auftragsvergabe bzw. der Vertragsschluss mit dem Installateur/der Installateurin. Die Antragsstellung erfolgt online über www.bafa.de.
Änderungen bei der KFW
Ab dem 17.4.2018 verschlechtern sich einige Konditionen bei den Förderprogrammen der KfW. Bereitstellungszinsen werden nun bereits nach 6 Monaten der Kreditvergabe fällig und nicht erst nach 12 Monaten. Wird also die Maßnahme nicht innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen, so sind Bereitstellungszinsen in Höhe von 0,25% der Darlehenssumme pro Monat zu zahlen.
Die 20-jährige Zinsbindung beim Programm „Energieeffizient Bauen“ fällt weg. Die maximale Zinsbindung beträgt nunmehr 10 Jahre.
Die Möglichkeit der kostenlosen Sondertilgung entfällt. Es ist nicht mehr möglich, den Kredit ohne zusätzliche Kosten vorzeitig zu tilgen.