Absprachen und gemeinsame Konzepte der beiden Partner gewinnen immer mehr an Bedeutung, da es zahlreiche, gemeinsam verantwortete Handlungsbereiche gibt:

  • Bildungsförderung für Kinder von 0 - 10 Jahren unter Beteiligung der Kindertageseinrichtungen und der Schulen im Primarbereich
  • Erziehung und Bildung in der Kindertagesstätte, Sprachstandsfeststellung und -förderung
  • Gestaltung des Übergangs Kindergarten Schule
  • Begleitung der Schülerinnen und Schüler in der Offenen Ganztagsschule
  • Andere Betreuungsformen in der Grundschule
  • Ferienprogramme
  • Förderung von Kindern mit besonderem Förderbedarf
  • Integrationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Zuwanderungsgeschichte
  • Schulsozialarbeit
  • Übergang Schule Beruf

In vielen dieser Bereiche gibt es gewachsene Kooperations- und Unterstützungsstrukturen, worauf die Akteure von Schule und Jugendhilfe insbesondere bei neuen Aufgaben- und Themenstellungen im Bildungsbereich wie Inklusion und Neuzugewanderte zurückgreifen können. Damit kommen sie schneller zu abgestimmten Handlungsrahmen und -richtlinien im Interesse der Kinder und Jugendlichen unserer Stadt.