Das Amt für Schule und Bildung vermietet Räume in städtischen Schulgebäuden für Bildungs- und Vortragsveranstaltungen, Versammlungen und gesellige Veranstaltungen.

Voraussetzungen

Räume in städtischen Schulgebäuden und schulischen Einrichtungen können, sofern schulische Belange nicht beeinträchtigt werden und Gründe des Jugendschutzes nicht entgegenstehen, nach Maßgabe der Benutzungsordnung für Räume und Schulhöfe überlassen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Für Vereine: Auszug aus dem Vereinsregister
  • Für Privatpersonen: gültiger Lichtbildausweis

Wie kann man diese Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Bitte stellen Sie einen formlosen schriftlichen Antrag. Private Nutzer werden gebeten, persönlich beim Schulverwaltungsamt vorzusprechen.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Entgelte richten sich nach der Benutzungsordnung für Räume und Schulhöfe der Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf.

Kontakt

  • Amt für Schule und Bildung

    Willi-Becker-Allee 10

    40227 Düsseldorf

    Stadtplan
  • Michael Drinhausen

    Tel. 0211 - 8996524

    Fax 0211 - 8936524

    E-Mail
  • Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag

    8.00 - 12.30 Uhr,

    Donnerstag 13.30 - 15.00 Uhr