Vorschulische Sprachförderung

Mit der Sprachförderung wird die Grundlage für den schulischen Erfolg gelegt. Zwei Jahre vor der Einschulung wird bei Kindern, die keine Kindertagesstätte besuchen, eine verpflichtende Sprachstandsfeststellung durchgeführt, um gegebenenfalls rechtzeitig auf die Sprachentwicklung einzuwirken. Die Feststellung der sprachlichen Entwicklung der Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen, liegt in der Hand der Einrichtung selbst. Wird ein Bedarf an Sprachförderung festgestellt, erfolgt diese dann in den Tageseinrichtungen oder in Familienzentren.

Bei der Schulanmeldung wird noch einmal festgestellt, ob ein Kind seine Deutschkenntnisse verbessern muss. Für Kinder, die noch nicht in der Kindertagesstätte gefördert werden, wird ebenfalls eine zusätzliche Sprachförderung eingerichtet.

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