Die Ganztagsbetreuung in der ersten bis vierten Klasse sichert eine verlässliche, an den Bedarfen der Familien orientierte Betreuung der Grundschülerinnen und Grundschüler sowie der Förderschülerinnen und Förderschüler im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes. Sie ermöglicht eine zusätzliche Förderung der Kinder durch Angebote in den Bereichen Musik, Kunst, Sport, Naturwissenschaft und sozialem Lernen. Dazu entwickelt jede Schule ein eigenes Konzept.
Die Ganztagsbetreuung wird in enger Abstimmung zwischen der Schule und den Kooperationspartnern vor Ort gestaltet. Das sind unter anderem Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereine, Kultureinrichtungen und weitere Organisationen. Mit den drei neuen Betreuungszeiten im Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027 bietet Düsseldorf an seinen städtischen Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe ein bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot.
Informationen für Eltern
Die Zeitmodelle auf einen Blick
Informationen für Eltern
Hier finden Sie alles Wichtige zu den Betreuungsangeboten, zur Anmeldung Ihres Kindes und zur Beitragshöhe sowie Antworten auf andere häufig gestellte Fragen rund um das Thema Ganztagsbetreuung.
Allgemeine Informationen zur Ganztagsbetreuung in den Klassen 1 bis 4
Was ist die Ganztagsbetreuung?
Die Ganztagsbetreuung findet im von den Eltern gewählten Betreuungsumfang statt und entspricht so dem Bedarf der Familie.
In der Ganztagsbetreuung werden neben dem Unterricht Angebote in den Bereichen Kunst, Theater, Musik, Sport / Bewegung, Naturwissenschaften und mehr unterbreitet. Über das konkrete Angebot entscheidet jede Schule selbst, daher gibt es an den einzelnen Schulen unterschiedliche Angebote. Ob Ihr Kind an Angeboten teilnehmen kann, ist immer auch vom Stundenplan und dem gewählten Betreuungsumfang abhängig. Für die außerunterrichtlichen Angebote kommen meist sogenannte Bildungsanbieter*innen in die Schule – sie haben spezielle Kenntnisse, die sie den Kindern vermitteln können. Sie können auch in der Umgebung der Schule, dem Sozialraum, und mit den dort ansässigen Trägern stattfinden.
Für Hausaufgaben und Lernzeiten gibt es an jeder Schule eigene Konzepte.
Die Kinder haben immer auch Freiräume zum sozialen Lernen und für selbstgewählte Aktivitäten.
Ein gemeinsames Mittagessen ist wichtiger Teil der Betreuung.
Die Ganztagsbetreuung erfolgt durch pädagogisches Fachpersonal, die durch Hilfskräfte unterstützt werden.
Auch Sie als Eltern erhalten Unterstützung, z.B. zu Erziehungsfragen.
Rahmenbedingungen
Die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung erfolgt ausschließlich an der Schule, die das Kind besucht. Der Betreuungsvertrag läuft immer für ein Schuljahr.
Der Zeitrahmen der Ganztagsbetreuung erstreckt sich wahlweise bis 14 Uhr, bis 15 Uhr oder bis 16 Uhr.
Die Angebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung gelten als schulische Veranstaltung und sehen in der Regel eine verbindliche Teilnahme vor.
Die Schulen haben ein individuelles Konzept der Ganztagsbetreuung, das Teil des Schulprogramms ist.
Verschiedene Modelle in der Ganztagsbetreuung
Additives Modell
Unterricht am Vormittag und die Betreuung sowie Bildungsangebote finden am Nachmittag statt.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 kann aus drei verschiedenen Betreuungszeiten – bis 14.00 , bis 15.00 oder bis 16.00 Uhr - gewählt werden.
Ganztagsklassenmodell
In Ganztagsklassen wird der Schultag rhythmisiert. Die Betreuung erfolgt immer bis 16 Uhr. Die Umsetzung erfolgt durch pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte sowie ergänzend tätige Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbietern.
Unterricht, Angebote und Entspannungs- und Freispielphasen wechseln sich während des Schultages ab.
Betreuung in Sportvereinen
Die „Bewegte Schulkindbetreuung“ findet an Standorten Düsseldorfer Sportvereine statt.
Nach dem Schulunterricht werden die Kinder bis zum Nachmittag in den naheliegenden Sportvereinen betreut. Neben einem gemeinsamen Mittagessen und der Hausaufgabenbetreuung können die Kinder die gesamte Sportanlage für Bewegungsangebote bzw. Vereinssport nutzen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nicht jede Schule bietet jedes der vorgenannten Modelle an. Erkundigen Sie sich bitte vor Ort.
Rechtsanspruch Ganztag ab 2026/27
Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFög) in Kraft. Dieser bundesgesetzliche Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt und führt dazu, dass die Angebote der Ganztagsbetreuung für die Grundschüler*innen ausgebaut werden.
Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich frühzeitig auf den Weg gemacht, um schon jetzt für Düsseldorf ein Konzept zur Umsetzung vorzuhalten und den Familien Planungssicherheit zu geben.
Das Konzept wurde in gemeinsamer Verantwortung des Amtes für Schule und Bildung und des Amtes für Soziales und Jugend entwickelt.
In Düsseldorf erfolgt ein Systemwechsel zum neuen modularen System für alle Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2026/2027. Somit kann jeder Schulplatz ab dem Schuljahr 2026/2027 auch ein Ganztagsplatz sein.
Das neue Konzept stellt zunächst eine Startaufstellung dar. Es wird begleitet eingeführt und bei Bedarf entsprechend angepasst.
Alle Angebotsbestandteile stehen unter dem Vorbehalt, dass sie zeitlich umsetzbar sind.
An jedem städtischen Grundschulstandort der Landeshauptstadt Düsseldorf werden in der Regel alle drei Betreuungszeiten angeboten. Eventuell ist es nicht schon im Schuljahr 2026 / 2027 an allen Standorten möglich, auch für die Kinder in der 14-Uhr-Betreuung ein Mittagessen anzubieten. Im Umstellungsprozess auf dieses System werden schrittweise Rahmenbedingungen geschaffen, auch in der 14-Uhr-Betreuung an allen Standorten ein Mittagessen anbieten zu können.
1. Für wen gilt der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz?
1. Für wen gilt der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz?
Der Rechtsanspruch gilt im Bundesrecht zunächst für die Erstklässler und Erstklässlerinnen zum Schuljahr 2026/2027 und wird dann schrittweise bis 2029/30 ausgebaut. Durch den Systemwechsel haben in Düsseldorf jedoch bereits ab dem Schuljahr 2026/27 alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen die Möglichkeit, ein Betreuungsangebot zu wählen.
2. Welche Elternbeiträge entstehen für einen Ganztagsplatz?
2. Welche Elternbeiträge entstehen für einen Ganztagsplatz?
Die Elternbeitragssatzung wurde an die neuen Zeitmodelle der Ganztagsbetreuung angepasst. Die Elternbeiträge werden abhängig von dem Einkommen der Eltern festgesetzt. Keine Familie zahlt durch die Umstellung für den Betreuungsplatz an den Grundschulen mehr als bisher. Die Basisbetreuung bis 14 Uhr ist für alle kostenlos. Die Kosten für die modularen Betreuungsangebote teilen sich wie folgt auf
Für die Betreuung bis 15-Uhr fallen einkommensabhängig 0 bis 90,00 Euro für die Betreuung an.
Für die Betreuung bis 16-Uhr fallen einkommensabhängig Elternbeiträge in Höhe von 0 bis 180,00 Euro an. Diese Beiträge gelten ab dem Schuljahr 2026/2027.
Dazu kommen die Kosten für das Mittagessen, auch hier entscheidet das Einkommen über die Höhe der Kosten (ggf. kostenlos).
3. Welche Entscheidungsmöglichkeiten haben Eltern in der neuen Konzeption?
3. Welche Entscheidungsmöglichkeiten haben Eltern in der neuen Konzeption?
Eltern entscheiden für jedes Schuljahr neu ob sie eine Betreuung benötigen und wenn ja, welchen Betreuungsumfang sie für ein Schuljahr wählen. Diese Entscheidung wird vertraglich für ein Schuljahr festgeschrieben (Betreuungsvertrag).
4. Gilt das Betreuungsangebot für alle Kinder in der Primarstufe?
4. Gilt das Betreuungsangebot für alle Kinder in der Primarstufe?
Ja. Zum Schuljahr 2026/2027 gilt das Betreuungsangebot für alle Kinder in Düsseldorf, die die Primarstufe besuchen.
5. Wird eine Ferienbetreuung angeboten?
5. Wird eine Ferienbetreuung angeboten?
Ja. Es werden sechs Wochen Ferienbetreuung pro Schuljahr am Schulstandort angeboten, unabhängig vom gewählten Betreuungsumfang können alle Kinder bis 16 Uhr an der Ferienbetreuung teilnehmen. Familien, die mehr Betreuungsbedarf haben, müssen diesen frühzeitig anmelden und können nach Absprache und Verfügbarkeit im Sozialraum über andere Schulstandorte oder Angebote der Jugendhilfe (Düsselferien) Betreuungsbedarfe abdecken.
6. Gibt es Betreuungsangebote vor 8 Uhr und nach 16 Uhr?
6. Gibt es Betreuungsangebote vor 8 Uhr und nach 16 Uhr?
Eine Randbetreuung über den offenen Ganztag hinaus ist weiterhin nach Absprache möglich.
7. Was bedeutet „verbindliche Teilnahme“ an einem Betreuungsmodell?
7. Was bedeutet „verbindliche Teilnahme“ an einem Betreuungsmodell?
In der 14-Uhr-Betreuung ist die Teilnahme grundsätzlich unverbindlich. An- und Abwesenheitszeiten können vor Ort abgestimmt werden. Jede Schule hat dabei die Möglichkeit, über die Schulkonferenz Teilnahmeregelungen und Abholzeiten festzulegen.
In der 15- und 16-Uhr-Betreuung ist die tägliche Anwesenheit, wie auch bisher im offenen Ganztag, verbindlich vorgesehen. Die verlässliche Teilnahme ist die Grundlage einer qualitativ hochwertigen pädagogischen Arbeit und ermöglicht die Teilnahme an Bildungsangeboten. Eine Abholung vor 15 Uhr, beziehungsweise 16 Uhr, erfolgt bei Bedarf nach Absprache. Zu Ausnahmen zählen etwa herkunftssprachlicher Unterricht, Vereinbarungen mit Sportvereinen oder Arztbesuche.
8. Erhält mein Kind eine Mittagsverpflegung?
8. Erhält mein Kind eine Mittagsverpflegung?
Ja. In allen Betreuungsmodellen wird grundsätzlich eine Mittagsverpflegung angeboten. Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist in der 15-Uhr- und 16-Uhr-Betreuung verpflichtender Teil des Konzeptes. In der 14-Uhr-Betreuung ist sie optional vorgesehen. Im Übergang zum neuen modularen Betreuungssystem wird aktiv daran gearbeitet, Mittagsverpflegung Schritt für Schritt an allen Standorten anbieten zu können. Im ersten Jahr kann an einzelnen Standorten in der 14-Uhr-Betreuung vielleicht noch kein Mittagessen angeboten werden.
Beim Mittagessen wird eine ausgewogene, kindgerechte Ernährung berücksichtigt. In der Regel werden die Speisepläne in Anlehnung an die Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gestaltet. Die Kosten der Mittagsverpflegung werden über den Träger am Schulstandort festgelegt. Dabei ist das Mittagessen für Leistungsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz weiterhin kostenlos.
9. Welche Bildungsangebote werden angeboten?
9. Welche Bildungsangebote werden angeboten?
Die Auswahl der Arbeitsgemeinschaften / Bildungsangebote erfolgt durch den Schulstandort, immer an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder orientiert. Sie werden durch die Schule über das Portal „Ganztag in Düsseldorf“ gebucht und den Schüler und Schülerinnen angeboten.
Zu den Bildungsangeboten gehören unter anderem Förderangebote, Sportangebote, kreative Arbeitsgemeinschaften in den Themenbereichen Kunst und Kultur sowie Medienbildung. Einige Schulen bieten auch spezielle Angebote im Bereich Natur, Technik oder Umwelterziehung an. Bildungsangebote werden weiterhin durch die Landeshauptstadt Düsseldorf finanziert und in der 15-Uhr- und 16-Uhr-Betreuung angeboten.
10. Werden alle Hausaufgaben im Ganztag erledigt?
10. Werden alle Hausaufgaben im Ganztag erledigt?
Für Hausaufgaben und Lernzeiten gibt es an jeder Schule eigene Konzepte. In der 14-Uhr-Betreuung gibt es einen offenen Lern- und Hausaufgabenbereich, dort können Kinder eigenverantwortlich Hausaufgaben erledigen, sofern dafür Zeit bleibt. In der 15-Uhr- und 16–Uhr-Betreuung werden Lernzeiten und Hausaufgaben fest in der Zeitplanung berücksichtigt. In den 1. und 2. Klassen beträgt der zeitliche Umfang der Lernzeiten laut Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen 30 Minuten, in den Klassen 3 und 4 umfasst er 45 Minuten.
Gleichzeitig entsteht dadurch keine Garantie, dass die Schüler und Schülerinnen ihre Hausaufgaben immer fehlerfrei und vollständig erledigt haben oder zu Hause nicht mehr lernen müssen. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte sind in der Erziehungspartnerschaft mit der Schule weiterhin aktiver Partner und unterstützen ihre Kinder, ihre individuellen Lernziele zu erreichen.
11. Welche Qualifikationen haben die Betreuerinnen und Betreuer im Ganztag? Wie viel Personal gibt es?
11. Welche Qualifikationen haben die Betreuerinnen und Betreuer im Ganztag? Wie viel Personal gibt es?
Die Betreuung erfolgt weiterhin durch pädagogische Fachkräfte und sie unterstützende Hilfskräfte. Zusätzlich wird es an jedem Standort eine Standortkoordination sowie eine Küchenkraft geben. Die Standortkoordination übernimmt die Leitung der Ganztagsbetreuung am Schulstandort und klärt den Personaleinsatz, die Organisation der Abläufe und der Angebote. Sie ist Ansprechperson für die Schulleitung und die Eltern. Basis für die personelle Ausstattung ist die Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung – PersVO) und § 54 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 und Satz 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).
12. Gibt es Notbetreuungskonzepte?
12. Gibt es Notbetreuungskonzepte?
Es gibt es an jeder Schule standortspezifische Konzepte zur Notbetreuung, in denen unter anderem Informationswege und angepasste Betreuungskonzepte beschrieben werden.
Kontakt
Amt für Schule und Bildung der Landeshauptstadt Düsseldorf