Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen

Ab dem nächsten Schuljahr erfolgt die Umsetzung der modularen Neukonzeption der Ganztagsbetreuung in den Düsseldorfer Grund- und Förderschulen für alle Kinder in der Primarstufe. 
Damit wird allen Familien in Düsseldorf eine Betreuung ihrer Grundschulkinder von täglich 8 Stunden garantiert. 

Hierzu stellen Sie sich als Familie vielleicht folgende Frage: 

Derzeit besteht an meiner Schule ein Betreuungsangebot über 16.00 Uhr hinaus, wird diese Betreuung auch im neuen Schuljahr möglich sein?
Ja.
Ihre Schule kann in Absprache mit dem Betreuungspartner wie bisher auch diese Betreuungszeiten nach 16.00 Uhr im Bedarfsfall weiterhin anbieten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an die Schulleitung Ihrer Schule. Ob das Angebot über 16.00 Uhr hinaus zustande kommt, hängt von der tatsächlichen Bedarfslage Ihrer Schule ab. 

Warum ist die ergänzende Betreuungszeit nach 16.00 Uhr nicht in meinem Elternvertrag mit aufgeführt? 
Ergänzende Betreuungszeiten sind im aktuellen Elternvertrag automatisch enthalten. Eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung ist nicht notwendig.

Ganztagsbetreuung in der Grundschule

Ganztagsbetreuung in der Grundschule

Die Ganztagsbetreuung in der ersten bis vierten Klasse sichert eine verlässliche, an den Bedarfen der Familien orientierte Betreuung der Grundschülerinnen und Grundschüler sowie der Förderschülerinnen und Förderschüler im Rahmen des Ganztagsförderungsgesetzes. Sie ermöglicht eine zusätzliche Förderung der Kinder durch Angebote in den Bereichen Musik, Kunst, Sport, Naturwissenschaft und sozialem Lernen. Dazu entwickelt jede Schule ein eigenes Konzept.

Die Ganztagsbetreuung wird in enger Abstimmung zwischen der Schule und den Kooperationspartnern vor Ort gestaltet. Das sind unter anderem Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Sportvereine, Kultureinrichtungen und weitere Organisationen.  
Mit den drei neuen Betreuungszeiten im Ganztag ab dem Schuljahr 2026/2027 bietet Düsseldorf an seinen städtischen Grundschulen und Förderschulen mit Primarstufe ein bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot.

Informationen für Eltern

Informationen für Eltern

Hier finden Sie alles Wichtige zu den Betreuungsangeboten, zur Anmeldung Ihres Kindes sowie Antworten auf andere häufig gestellte Fragen rund um das Thema Ganztagsbetreuung.

Elternbeitrag Ganztagsbetreuung 

Für die Teilnahme am Ganztagsangebot wird ein monatlicher Elternbeitrag erhoben. Dieser richtet sich nach dem gewähltem Betreuungsmodell und ist abhängig von dem Einkommen der Eltern. Die genauen Beiträge finden Sie unter: Elternbeitrag - Landeshauptstadt Düsseldorf

Allgemeine Informationen zur Ganztagsbetreuung in den Klassen 1 bis 4

Was ist die Ganztagsbetreuung?

  • Die Ganztagsbetreuung findet im von den Eltern gewählten Betreuungsumfang statt und entspricht so dem Bedarf der Familie. 
  • In der Ganztagsbetreuung werden neben dem Unterricht Angebote in den Bereichen Kunst, Theater, Musik, Sport / Bewegung, Naturwissenschaften und mehr unterbreitet. Über das konkrete Angebot entscheidet jede Schule selbst, daher gibt es an den einzelnen Schulen unterschiedliche Angebote. Ob Ihr Kind an Angeboten teilnehmen kann, ist immer auch vom Stundenplan und dem gewählten Betreuungsumfang abhängig. Für die außerunterrichtlichen Angebote kommen meist sogenannte Bildungsanbieter*innen in die Schule – sie haben spezielle Kenntnisse, die sie den Kindern vermitteln können. Sie können auch in der Umgebung der Schule, dem Sozialraum, und mit den dort ansässigen Trägern stattfinden.
  •  Für Hausaufgaben und Lernzeiten gibt es an jeder Schule eigene Konzepte.
  • Die Kinder haben immer auch Freiräume zum sozialen Lernen und für selbstgewählte Aktivitäten.
  • Ein gemeinsames Mittagessen ist wichtiger Teil der Betreuung.
  • Die Ganztagsbetreuung erfolgt durch pädagogisches Fachpersonal, die durch Hilfskräfte unterstützt werden.
  • Auch Sie als Eltern erhalten Unterstützung, z.B. zu Erziehungsfragen.

 
Rahmenbedingungen

  • Die Anmeldung zur Ganztagsbetreuung erfolgt ausschließlich an der Schule, die das Kind besucht. Der Betreuungsvertrag läuft immer   für ein Schuljahr.
  • Der Zeitrahmen der Ganztagsbetreuung erstreckt sich wahlweise bis 14 Uhr, bis 15 Uhr oder bis 16 Uhr.
  • Die Angebote im Rahmen der Ganztagsbetreuung gelten als schulische Veranstaltung und sehen in der Regel eine verbindliche Teilnahme vor.
  • Die Schulen haben ein individuelles Konzept der Ganztagsbetreuung, das Teil des Schulprogramms ist.

Verschiedene Modelle in der Ganztagsbetreuung

Additives Modell

  • Unterricht am Vormittag und die Betreuung sowie Bildungsangebote finden am Nachmittag statt.
  • Ab dem Schuljahr 2026/2027 kann aus drei verschiedenen Betreuungszeiten – bis 14.00 , bis 15.00 oder bis 16.00 Uhr - gewählt werden.

Ganztagsklassenmodell

  •  In Ganztagsklassen wird der Schultag rhythmisiert. Die Betreuung erfolgt immer bis 16 Uhr. Die Umsetzung erfolgt durch pädagogische Fachkräfte, Lehrkräfte sowie ergänzend tätige Bildungsanbieterinnen und Bildungsanbietern.
  • Unterricht, Angebote und Entspannungs- und Freispielphasen wechseln sich während des Schultages ab.

Betreuung in Sportvereinen

  • Die „Bewegte Schulkindbetreuung“ findet an Standorten Düsseldorfer Sportvereine statt.
  •  Nach dem Schulunterricht werden die Kinder bis zum Nachmittag in den naheliegenden Sportvereinen betreut. Neben einem gemeinsamen Mittagessen und der Hausaufgabenbetreuung können die Kinder die gesamte Sportanlage für Bewegungsangebote bzw. Vereinssport nutzen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Nicht jede Schule bietet jedes der vorgenannten Modelle an. Erkundigen Sie sich bitte vor Ort.

Rechtsanspruch Ganztag ab 2026/27

Ab dem Schuljahr 2026/27 tritt das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFög) in Kraft.
Dieser bundesgesetzliche Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 eingeführt und führt dazu, dass die Angebote der Ganztagsbetreuung für die Grundschüler*innen ausgebaut werden.

Die Landeshauptstadt Düsseldorf hat sich frühzeitig auf den Weg gemacht, um schon jetzt für Düsseldorf ein Konzept zur Umsetzung vorzuhalten und den Familien Planungssicherheit zu geben.

Das Konzept wurde in gemeinsamer Verantwortung des Amtes für Schule und Bildung und des Amtes für Soziales und Jugend entwickelt.

In Düsseldorf erfolgt ein Systemwechsel zum neuen modularen System für alle Schülerinnen und Schüler ab dem Schuljahr 2026/2027. Somit kann jeder Schulplatz ab dem Schuljahr 2026/2027 auch ein Ganztagsplatz sein.

Das neue Konzept stellt zunächst eine Startaufstellung dar. Es wird begleitet eingeführt und bei Bedarf entsprechend angepasst.

Alle Angebotsbestandteile stehen unter dem Vorbehalt, dass sie zeitlich umsetzbar sind.

An jedem städtischen Grundschulstandort der Landeshauptstadt Düsseldorf werden in der Regel alle drei Betreuungszeiten angeboten. Eventuell ist es nicht schon im Schuljahr 2026 / 2027 an allen Standorten möglich, auch für die Kinder in der 14-Uhr-Betreuung ein Mittagessen anzubieten. Im Umstellungsprozess auf dieses System werden schrittweise Rahmenbedingungen geschaffen, auch in der 14-Uhr-Betreuung an allen Standorten ein Mittagessen anbieten zu können.

 

1. Für wen gilt der Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz?

Der Rechtsanspruch gilt im Bundesrecht zunächst für die Erstklässler und Erstklässlerinnen zum Schuljahr 2026/2027 und wird dann schrittweise bis 2029/30 ausgebaut. Durch den Systemwechsel haben in Düsseldorf jedoch bereits ab dem Schuljahr 2026/27 alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 an Grund- und Förderschulen die Möglichkeit, ein Betreuungsangebot zu wählen.

2. Welche Elternbeiträge entstehen für einen Ganztagsplatz?

Die Elternbeitragssatzung wurde an die neuen Zeitmodelle der Ganztagsbetreuung angepasst. Die Elternbeiträge im 15 und 16-Uhr Betreuungsmodell werden abhängig von dem Einkommen der Eltern festgesetzt. Die Basisbetreuung bis 14 Uhr ist für alle kostenlos.  Keine Familie zahlt durch die Umstellung für den Betreuungsplatz an den Grundschulen mehr als bisher. 

Siehe auch Frage Nr. 8

Weitere Informationen zum Elternbeitrag

 

3. Welche Entscheidungs­möglichkeiten haben Eltern in der neuen Konzeption?

Eltern entscheiden für jedes Schuljahr neu ob sie eine Betreuung benötigen und wenn ja, welchen Betreuungsumfang sie für ein Schuljahr wählen. Diese Entscheidung wird vertraglich für ein Schuljahr festgeschrieben (Betreuungsvertrag).

4. Gilt das Betreuungsangebot für alle Kinder in der Primarstufe? 

Ja. Zum Schuljahr 2026/2027 gilt das Betreuungsangebot für alle Kinder in Düsseldorf, die die Primarstufe besuchen.

5. Wird eine Ferienbetreuung angeboten?

Ja. Es werden sechs Wochen Ferienbetreuung pro Schuljahr am Schulstandort angeboten, unabhängig vom gewählten Betreuungsumfang können alle Kinder bis 16 Uhr an der Ferienbetreuung teilnehmen.
Familien, die mehr Betreuungsbedarf haben, müssen diesen frühzeitig anmelden und können nach Absprache und Verfügbarkeit im Sozialraum über andere Schulstandorte oder Angebote der Jugendhilfe (Düsselferien) Betreuungsbedarfe abdecken.

6. Gibt es Betreuungs­angebote vor 8 Uhr und nach 16 Uhr?

Eine Randbetreuung über den offenen Ganztag hinaus ist weiterhin nach Absprache möglich.

7. Was bedeutet „verbindliche Teilnahme“ an einem Betreuungsmodell?

In der 14-Uhr-Betreuung ist die Teilnahme grundsätzlich unverbindlich. An- und Abwesenheitszeiten können vor Ort abgestimmt werden. Jede Schule hat dabei die Möglichkeit, über die Schulkonferenz Teilnahmeregelungen und Abholzeiten festzulegen.

Die Abholzeit im 15 Uhr-Betreuungsmodell ist verbindlich um 15:00 Uhr. In den unten aufgeführten Ausnahmefällen, kann eine frühere Abholung erfolgen. Im 16 Uhr-Betreuungsmodell ist die Abholung der Kinder im Regelfall vorgesehen. Eine Abholung zwischen 15:00 und 16:00 Uhr ist an einzelnen Tagen in Abstimmung mit der Schulleitung möglich. Bei Vorliegen eines Ausnahmefalls ist eine Abholung auch vor 15:00 Uhr möglich. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Regel und die Ausnahme deutlich voneinander zu unterscheiden sind. Für das Betreuungsmodell bis 16:00 Uhr gilt eine tägliche Betreuungszeit von mindestens acht Stunden ab Unterrichtsbeginn an allen Unterrichtstagen.

Ausnahmen zu den o.g. Anwesenheits- und Teilnahmezeiten sind, bspw. medizinische oder therapeutische Behandlungen, herkunftssprachlicher Unterricht, außerschulische Bildungsangebote (z.B. im Sportverein, in der Musikschule, beim Erlernen eines Musikinstrumentes), ehrenamtliche Tätigkeit (z.B. in Kirchen und Religionsgemeinschaften, Vereinen und Jugendgruppen), sowie familiäre oder andere private Ereignisse. Ausnahmen können von den Sorgeberechtigten in Absprache mit der Schulleitung abgestimmt werden.

 

8. Erhält mein Kind eine Mittagsverpflegung?

Ja. In allen Betreuungsmodellen wird grundsätzlich eine Mittagsverpflegung angeboten. Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist in der 15-Uhr- und 16-Uhr-Betreuung verpflichtender Teil des Konzeptes.
In der 14-Uhr-Betreuung ist sie optional vorgesehen. Im Übergang zum neuen modularen Betreuungssystem wird aktiv daran gearbeitet, Mittagsverpflegung Schritt für Schritt an allen Standorten anbieten zu können.  Im ersten Jahr kann an einzelnen Standorten in der 14-Uhr-Betreuung vielleicht noch kein Mittagessen angeboten werden. 
 
Beim Mittagessen wird eine ausgewogene, kindgerechte Ernährung berücksichtigt. In der Regel werden die Speisepläne in Anlehnung an die Vorgaben der Deutschen Gesellschaft für Ernährung gestaltet.
Die Kosten der Mittagsverpflegung werden über den Träger am Schulstandort festgelegt. Dabei ist das Mittagessen für Leistungsberechtigte nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz weiterhin kostenlos.

9. Welche Bildungsangebote werden angeboten?

Die Auswahl der Arbeitsgemeinschaften / Bildungsangebote erfolgt durch den Schulstandort, immer an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder orientiert. Sie werden durch die Schule über das Portal „Ganztag in Düsseldorf“ gebucht und den Schüler und Schülerinnen angeboten.
 
Zu den Bildungsangeboten gehören unter anderem Förderangebote, Sportangebote, kreative Arbeitsgemeinschaften in den Themenbereichen Kunst und Kultur sowie Medienbildung. Einige Schulen bieten auch spezielle Angebote im Bereich Natur, Technik oder Umwelterziehung an. 
Bildungsangebote werden weiterhin durch die Landeshauptstadt Düsseldorf finanziert und in der 15-Uhr- und 16-Uhr-Betreuung angeboten.

10. Werden alle Hausaufgaben im Ganztag erledigt?

Für Hausaufgaben und Lernzeiten gibt es an jeder Schule eigene Konzepte. In der 14-Uhr-Betreuung gibt es einen offenen Lern- und Hausaufgabenbereich, dort können Kinder eigenverantwortlich Hausaufgaben erledigen, sofern dafür Zeit bleibt. In der 15-Uhr- und 16–Uhr-Betreuung werden Lernzeiten und Hausaufgaben fest in der Zeitplanung berücksichtigt. In den 1. und 2. Klassen beträgt der zeitliche Umfang der Lernzeiten laut Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen 30 Minuten, in den Klassen 3 und 4 umfasst er 45 Minuten.


Gleichzeitig entsteht dadurch keine Garantie, dass die Schüler und Schülerinnen ihre Hausaufgaben immer fehlerfrei und vollständig erledigt haben oder zu Hause nicht mehr lernen müssen. Eltern bzw. Personensorgeberechtigte sind in der Erziehungspartnerschaft mit der Schule weiterhin aktiver Partner und unterstützen ihre Kinder, ihre individuellen Lernziele zu erreichen.
 

11. Welche Qualifikationen haben die Betreuerinnen und Betreuer im Ganztag? Wie viel Personal gibt es?

Die Betreuung erfolgt weiterhin durch pädagogische Fachkräfte und sie unterstützende Hilfskräfte. Zusätzlich wird es an jedem Standort eine Standortkoordination sowie eine Küchenkraft geben. Die Standortkoordination übernimmt die Leitung der Ganztagsbetreuung am Schulstandort und klärt den Personaleinsatz, die Organisation der Abläufe und der Angebote. Sie ist Ansprechperson für die Schulleitung und die Eltern.
Basis für die personelle Ausstattung ist die Verordnung zu den Grundsätzen über die Qualifikation und den Personalschlüssel (Personalverordnung – PersVO) und § 54 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 und Satz 3 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz).

12. Gibt es Notbetreuungs­konzepte?

Es gibt es an jeder Schule standortspezifische Konzepte zur Notbetreuung, in denen unter anderem Informationswege und angepasste Betreuungskonzepte beschrieben werden.

  • Amt für Schule und Bildung der Landeshauptstadt Düsseldorf

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