Informationen zu "Anderen Betreuungsformen"

Informationen zu "Anderen Betreuungsformen"

An einer Reihe von Schulen wird bei einem entsprechenden Beschluss der Schulkonferenz zusätzlich zur OGS unter anderem eine reine Betreuung nach Schulschluss bis 14 Uhr angeboten.

ZielBetreuung von Kindern der Primarstufe
InhaltGrundsätzlich möglich sind folgende Betreuungsformen:

  • Frühbetreuung (von frühestens 7.30 Uhr bis längstens 8.30 Uhr)
  • Vor- und Übermittagbetreuung (von 11.30 Uhr bis max. 14.00 Uhr)
  • Angebot nach 16 Uhr
  • Silentien
  • Ergänzendes Ferienangebot max. 6 Wochen pro Schuljahr (von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr)

Hinweis: OGS-Kinder können nur an Frühbetreuungsangeboten vor Unterrichtsbeginn und/oder einem Angebot nach 16 Uhr teilnehmen.
RahmenbedingungenDa weder das Land NRW noch der Schulträger Landeshauptstadt Düsseldorf Vorgaben zu den Betreuungsangeboten machen, können die Schulen und ihre Betreuungspartner vor Ort flexibel entscheiden, welches Angebot – abhängig von einer ausreichenden Anmeldezahl sowie der räumlichen Möglichkeiten – eingerichtet werden soll.
Finanzierung
  • Vom Land zur Verfügung gestellte Mittel werden jährlich auf Basis der Bedarfsmeldungen und unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Betreuungsangebote vom Schulträger neu verteilt.
  • Die Restkosten werden durch die Eltern finanziert. Die konkrete Höhe der Elternbeiträge muss vor Ort in der Schule erfragt werden. Dort erhalten Sie auch bei entsprechendem Bedarf Informationen über mögliche Unterstützungsleistungen der Bürgerstiftung e.V..