Übergang Kindergarten - Grundschule

Sollten Sie oder der Kindergarten die Vermutung haben, dass Ihr Kind wegen einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung oder wegen des erheblich beeinträchtigten Lernvermögens nicht am Unterricht einer allgemeinen Schule teilnehmen kann, entscheidet die Schulaufsichtsbehörde über sonderpädagogischen Förderbedarf. Bereits bei der Schulanmeldung Ihres schulpflichtigen Kindes im Herbst können Sie als Eltern einen Antrag auf die Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen. Ebenso ist es auch möglich, dass die Grundschule - nach der vorherigen Information der Eltern unter Angabe von Gründen - einen Antrag stellen kann.

Sie können Ihr Kind an jeder Grundschule anmelden. Es wäre jedoch sinnvoll, wenn Sie die Grundschule bereits im Vorhinein darüber informieren, dass Sie oder der Kindergarten Vermutungen bezüglich eines sonderpädagogischen Förderbedarfs haben. Sollte es entsprechende Unterlagen oder Gutachten geben, bringen Sie diese unbedingt zu dem Anmeldegespräch mit.

Seit Ende 2011 kooperieren stadtweit alle Kindertageseinrichtungen und Grundschulen in insgesamt 48 Verbünden. Die fachliche Unterstützung wird bedarfsorientiert zu den zehn Bildungsbereichen der Bildungsvereinbarung fortgesetzt. Es gilt, die Bildungsförderung bis zum Übergang in die weiterführenden Schulen abzustimmen und fachlich festzuschreiben.

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