Übergang Grundschule – Sekundarstufe I

In einem Gespräch an der Grundschule werden die Eltern über den möglichen weiteren Bildungsweg ihres Kindes mit sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf informiert. Diese Beratung findet bis Mitte November statt.

Beim weiteren Vorgehen wird unterschieden zwischen den Kindern, die zieldifferent (Förderschwerpunkt Lernen und Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) und denen, die zielgleich (übrige Förderschwerpunkte) gefördert werden.

Kinder, die sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben, werden von der Schulaufsicht auf die weiterführenden Schulen nach dem Kriterium der Wohnortnähe zugewiesen.