Medienkompetenzrahmen

Bildung ist der entscheidende Schlüssel, um alle Heranwachsenden an den Chancen des digitalen Wandels teilhaben zu lassen.

Vor diesem Hintergrund hat die Kultusministerkonferenz im Dezember 2016 die Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ beschlossen, in der sich alle Länder auf einen gemeinsamen Kompetenzrahmen im Umgang mit Medien verständigt haben.

Die Länder haben sich dabei verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2018/2019 in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, bis zum Ende ihrer Pflichtschulzeit die in diesem Rahmen formulierten Kompetenzen erwerben können.

 

Medienkonzept

Rechtlicher Rahmen:

Laut Runderlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 08.03.2001 [Unterstützung für das Lernen mit Medien] wird gefordert: "Das Lernen mit Medien und die Nutzung von Kommunikationstechnologien sind ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung und -entwicklung von Schule. Jede Schule und jeder Schulträger ist in diese Entwicklungsarbeit eingebunden."

Die einzelne Schule soll entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen und ausgehend von der bereits vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept aufstellen, das sich – soweit möglich – am Schulprogramm orientiert und auch ein schulspezifisches Qualifizierungskonzept erhält.

Als Unterstützung bei der Erstellung des Medienkonzeptes können die Hilfestellung des Schulministeriums sowie der Leitfaden der Medienberatung NRW  dienen.

Der Schulträger kann dieses Konzept als Orientierung für den gesamten kommunalen Medienentwicklungsplan (für alle Schulen) nutzen – Investitionen können somit langfristig und sinnvoll wirksam werden.

 

 

Mehrfachsteckdosen

Grundsätzliche Hinweise zum Einsatz

  • Zuleitungen dürfen nicht mechanisch belastet werden, d.h. eine Verlegung auf Zug,
    scharfkantiges Knicken oder Drucklasten auf Kabeln sind zu vermeiden.
  • Die Verlegung der Leitungen sollte in vorhandenen Brüstungs- und Untertischkanälen
    erfolgen. Dies schützt Kabel und Steckplätze vor äußeren Einflüssen, vermindert Sturzgefahren und erleichtert maßgeblich die Bodenreinigung.
  • Eine mögliche Überlastung der Leitungen ist zu vermeiden, d.h. angeschlossene Geräte dürfen alle gemeinsam nicht mehr Leistungen benötigen als Zuleitungen belastet werden dürfen. Beim vorgeschriebenen Mindestquerschnitt von 1,5 mm² beträgt die zulässige Last maximal 3.680 Watt. Dies ist eine absolute Obergrenze! Gerätehinweise sind vorrangig zu beachten.
  • Zusätzliche Geräte wie Kaffeemaschinen, Wasserkocher etc. sollten wiederum davon
    getrennt an eine separate Steckdose angeschlossen werden.
  • Mehrfachsteckdosen dürfen nicht hintereinander betrieben werden. Der Betrieb eines Mehrfachverteilers an einer einzelnen Verlängerungsleitung ist dagegen akzeptabel.
  • Sofern längere Wege zwischen Wandsteckdose und Arbeitsplatz zu überbrücken sind, sollten die Zuleitungen hinreichend lang ausgeführt sein.
  • Stecker und Buchsen sind beim Verbinden auf festen Sitz hin zu überprüfen.
  • Lockere Steckverbindung, verbogene Seitenkontakte, defekte oder verfärbte Isolierungen, verfärbte Kontakte und grobe Verschmutzung müssen ebenso zum Austausch der Mehrfachsteckdosen führen wie beobachtete Feuchtigkeit, Gehäusebruch oder Klappergeräusche beim Bewegen.

Weitere Informationen befinden sich unter Brandschutz

 

mobiles lernen

Aufgrund der Aktualität des Themas befinden sich die Informationen auf der Startseite von eSchool

Mobiliar

Sämtliches Mobiliar in Schulen (Ersatzbeschaffungen und Neuausstattungen) wird durch die schulorganisatorischen Sachgebiete der Abteilung 2 des Amtes 40 geplant, bestellt und finanziert und bei entsprechendem Bedarf auch entsorgt bei Defekt oder wenn sie nicht mehr benötigt werden.

Hierzu zählen auch Computertische und Drehstühle in Fachräumen für Informations- und Kommunikationstechnik (IKT). Andere Aufbewahrungen z.B. zum Aufladen von Notebooks oder Tablets werden ebenfalls über diesen Bereich beschafft.

Hier finden Sie die Zuständigkeiten.

Bei Notwendigkeit einer Entsorgung setzten Sie sich bitte mit dem Fachbereich in Verbindung. Sollte wegen Baumaßnahmen ein Container auf dem Schulgelände stehen, so sprechen Sie bitte Ihren Hausmeister an zur Klärung, ob das Mobiliar auf diesem Wege mit entsorgt werden kann. Ansonsten klären Sie über den zuständigen Fachbereich einen Abholtermin für Sperrgut ab.

Für die Entsorgung päd. IT ist eSchool zuständig.

  

moodle

Moodle ist ein objektorientiertes Kursmanagementsystem, eine Lernplattform auf Open-Source-Basis.  Sofern sich eine Schule im Rahmen ihres Medienkonzeptes für die allgemeine Nutzung im Unterricht entscheidet, kann diese hierzu u.a. Moodle nutzen.

Das Kommunale Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) bietet den Schulen die Anmietung dieser Dienstleistung in einem Hochverfügbarkeitsrechnenzentrum an. Die hierfür anfallenden Kosten können nach Absprache mit dem Schulverwaltungsamt, Abteilung 2 – Leistungen für Schulen, im Rahmen des sächlichen Schulbudgets abgerechnet werden.

Sollten Ihre Schule Interesse an einer Moodle-Nutzung haben, nehmen Sie bitte Kontakt zur Schulformbetreuung auf.  Gegebenenfalls können Sie Ihren Wunsch auch mit in die Jahresberatung einbinden, wo dann das weitere Vorgehen geklärt werden kann.

Info zu Moodle

 

Medienberatung NRW

Die Medienberatung NRW ist ein gemeinsames Angebot des LVR-Zentrums für Medien und Bildung und des LWL-Medienzentrums für Westfalen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.
Sie unterstützt Schulen, Schulträger und Lehrerfortbildung bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung mit Medien.