Technische Unterstützung

Technische Unterstützung

Die Trennung zwischen First- und Second-Level-Support wurde in einer Vereinbarung zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen zur Sicherstellung einer angemessenen und funktionierenden IT-Ausstattung der Schulen im Jahr 2008 in Aufgaben des Landes und der Kommunen festgeschrieben.

In einem zweistufigen Konzept ist demnach das Land für den sogenannten First-Level-Support in den Schulen zuständig, die Kommunen gewährleisten den sogenannten Second-Level-Support.

Störungen im Bereich der Elektrik

Bei Störungen an Stromleitungen, Steckdosen, Netzwerkanschlüssen sowie USV-Anlagen wenden Sie sich bitte an die zentrale Störungsannahme ZESA (Hotline: 0211 - 8997700) oder die zuständige elektro Bauleitung im Schulverwaltungsamt 40/2x.