Der Beratungsprozess selbst wird an die Bedürfnisse und Anforderungen des Einzelfalls ausgerichtet. Nach einer telefonischen Kontaktaufnahme kann ein erstes Beratungsgespräch folgen, in dem in anonymisierter Form Informationen über den Verdachtsfall berichtet werden können. Beobachtungen und Sichtweisen der interdisziplinären Beratungsgruppe an der Schule (Lehrkräfte, pädagogische Fachkräfte, andere involvierte Personen) können dabei zusammengetragen und ausgewertet werden. Folgende Inhalte können dann je nach Bedarf in einem oder mehreren Gesprächen im Rahmen der Prozessberatung thematisiert werden:

  • Informationssammlung und Dokumentation von Wahrnehmungen und Beobachtungen
  • Einschätzung gewichtiger Anhaltspunkte und des Gefährdungspotentials
  • Umgang mit Rollenkonflikten und persönlicher Belastung durch die krisenhaften Ereignisse
  • Fragen der Kooperation mit Eltern, Schülerinnen und Schülern und Dritten
  • Gesprächsvorbereitung, Strategien der Gesprächsführung
  • Aufzeigen möglicher Hilfen und Informationen über Unterstützungsnetzwerke
  • Informationen zu den gesetzlich festgelegten Verfahrensabläufen im Kontext "Kinderschutz und Schule"
  • Vorbereitung weiterer Schritte und potentieller Mitteilung an das Jugendamt, falls Gesprächs- und Hilfsangebote aus Sicht der beteiligten Fachkräfte zu keiner tragfähigen Veränderung geführt haben.

Die Beratungen durch die "Insoweit erfahrenen Fachkräfte" der Schulpsychologie erfolgen dabei unabhängig von unserem sonstigen schulpsychologischen Beratungsangebot und den regulären Zuständigkeiten für einzelne Schulen.

Weitere Informationen

Weitere Informationen

Arbeitshilfe zur Umsetzung des Kinderschutzes in der Schule

Kontakt

  • Zentrum für Schulpsychologie
    Willi-Becker-Allee 10
    40227 Düsseldorf

  • Sekretariat
    Tel. 0211 - 8995340

    E-Mail