Vollmachten erteilen

Vollmachten erteilen

Mit zunehmenden Alter und auch bei Pflegebedürftigkeit kann häufig nicht mehr alles selbst geregelt werden. Dann ist es notwendig, dass eine Vertrauensperson stellvertretend handeln kann. Dies geschieht am besten mit einer Vorsorgevollmacht und einer Betreuungsverfügung. Welche medizinische Behandlung gewünscht wird, kann in einer Patientenverfügung festgelegt werden.

Bestattungswünsche kennen

Bestattungswünsche kennen

Vielen fällt es schwer, über den Tod zu sprechen. Es ist aber sinnvoll, die Vorstellungen in Bezug auf eine Beerdigung zu kennen. Die Beerdigung kann dann mit dem Gefühl begangen werden, genau das Richtige zu tun und es ist eine Entlastung für alle Beteiligten. Die Wünsche sollten schriftlich verfasst sein und eine Person des Vertrauens sollte über die Aufbewahrung des Schriftstückes informiert werden. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsunternehmen abzuschließen. Damit lassen sich zu Lebzeiten alle Details einer Beisetzung regeln, auch die Bezahlung.