Berufsbetreuer*innen
Wie funktioniert die Registrierung?
Die Registrierung nach dem Betreuungsorganisationsgesetz ist verpflichtend. In diesem Gesetz sind auch die Zugangsvoraussetzungen für Berufsbetreuer*innen beschrieben. Wenn Sie diese erfüllen, müssen Sie die Registrierung bei der zuständigen Stammbehörde beantragen. Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem (geplanten) Bürostandort. Wenn Sie keinen haben, ist Ihr Wohnort ausschlaggebend. Stammbehörde in Düsseldorf ist die Betreuungsbehörde des Amtes für Soziales und Jugend.
Nur wenn Sie registriert sind, kann die Betreuungsbehörde Sie als Berufsbetreuer*in vorschlagen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen einreichen:
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden nach § 30 Absatz 5 BZRG
- Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis nach § 882b ZPO
- Erklärung, ob ein Insolvenz-, Ermittlungs- oder Strafverfahren anhängig ist
- Erklärung, ob in den letzten drei Jahren vor Antragstellung eine Registrierung als Berufsbetreuer*in versagt, zurückgenommen oder widerrufen wurde
- Nachweis über den Erwerb der erforderlichen Sachkunde nach § 23 Absatz 1 Nummer 2 und 3 BtOG, für Antragstellende mit der Befähigung zum Richteramt oder die ein Studium der Sozialpädagogik oder der sozialen Arbeit abgeschlossen haben, gilt die erforderliche Sachkunde als nachgewiesen (§ 7 Absatz 6 BtRegV)
- Mitteilung über den beabsichtigten zeitlichen Gesamtumfang und die Organisationsstruktur der beabsichtigten beruflichen Tätigkeit nach § 11 BtReg
Das Antragsformular der Betreuungsbehörde beinhaltet alle Vordrucke, die Sie einreichen müssen.
Welche Kosten entstehen?
Für die Registrierung wird eine Gebühr von 200 Euro erhoben (§ 24 Absatz 5 Satz 1 BtOG).
Lassen Sie sich beraten!
Es ist empfehlenswert, sich vor Einreichen des Antrags von der Betreuungsbehörde beraten zu lassen. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.